Verteidigung
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Strafbarkeit von Abofallen und Abzockerseiten im Internet als Betrug
OLG Frankfurt: Wer durch Gesamtgestaltung einer Seite beabsichtigt, den Nutzer über die Entgeltlichkeit seines Angebots zu täuschen, begeht Betrug.
Nicht jedes entgeltliche Angebot im Internet ist so gestaltet, dass die Entgeltlichkeit dem Nutzer ins Auge springt. Schwierig zu beurteilen sind die Fälle, in denen es durchaus Hinweise auf die Entgeltlichkeit gibt wie zu bestätigende AGB’s, Eingabemasken für persönliche Daten und Angaben von Preisen, die jedoch so platziert sind, dass sie nicht sofort gesehen werden. Das OLG Frankfurt hat in einem solchen Fall einen Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt kassiert und die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet. Die Kernaussage lautet: Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen. Eine konkludente Täuschung kann aufgrund des prägenden Gesamteindrucks und des Gesamterklärungswerts der Website anzunehmen sein.
§ 97 StPO – Verbot der Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen
Aufzeichnungen des Beschuldigten
Einleitung: Die Strafprozessordnung gewährleistet durch mehrere Regelungen die Vertraulichkeit von Informationen, die ein Beschuldigter seinem Verteidiger gibt. Der Verteidiger hat gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht, auf das er sich nicht nur berufen darf, sondern berufen muss. Denn anderenfalls würde er in strafbarer Weise seine anwaltliche Schweigepflicht verletzen (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Aufzeichnungen, die ein Rechtsanwalt über die ihm vom Beschuldigten anvertrauten Mitteilungen gemacht hat, unterliegen nicht der Beschlagnahme (§ 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Dasselbe gilt für schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger (§ 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO). Dazu gehören schriftliche Mitteilungen des Verteidigers an den Beschuldigten ebenso wie schriftliche Mitteilungen des Beschuldigten an seinen Verteidiger.
Der Unternehmensanwalt im Strafrecht
Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt Tätigkeitsfelder, Aufgaben und Pflichten des Unternehmensanwalts im Strafrecht
Unternehmen nehmen in wachsendem Umfang auf dem Gebiet des Strafrechts die Dienstleistungen von Rechtsanwälten in Anspruch. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einem Thesenpapier die Aufgaben und Pflichten des Unternehmensanwalts im Strafrecht bei der Beratung (präventiv oder auf den Einzelfall bezogen) und Vertretung von Unternehmen beschrieben.
Neue Straftatbestände für Ärzte
Die Fraktion der SPD hat am 10.11.2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 17/3685), das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte in Zukunft Straftatbestände darstellen.
§ 299 StGB
Der Antrag hat folgenden Hintergrund:
Bislang war es in der Praxis des Arztstrafrechts umstritten, ob sich niedergelassene Vertragsärzte (früher: Kassenärzte) wegen Korruptionshandlungen gem. § 299 StGB strafbar machen können. Denn § 299 StGB ist seinem Wortlaut nach zunächst nur auf angestellte Ärzte anwendbar. Niedergelassene Vertragsärzte sind jedoch Freiberufler. Allerdings kann sich auch der Betriebsinhaber nach § 299 StGB strafbar machen, wenn er „für einen anderen Betrieb“, also als Beauftragter tätig ist. Nachdem sich das OLG Braunschweig in einem Beschluss vom 23.2.2010 (Ws 17/10) hierzu geäußert und niedergelassene Vertragsärzte als „Beauftragte“ der Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB eingeordnet hatte, gehen derzeit immer mehr Staatsanwaltschaften dazu über, gegen niedergelassene Vertragsärzte und Pharma-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Korruption nach § 299 StGB zu ermitteln.
Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen
§ 130 OWiG - OLG Köln: Weisungen genügen nicht; aktive Risikoverringerung erforderlich
Landgericht Hamburg verurteilt niedergelassenen Arzt und Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung gem. § 299 StGB
Zweites Urteil in den Ratiopharm-Verfahren
Das Landgericht Hamburg hat einen niedergelassenen Vertragsarzt, der von einem Pharmahersteller umsatzabhängige Prämien für die Verordnung von Medikamenten erhalten haben soll, wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Gleichzeitig verurteilte das Landgericht die mitangeklagte Außendienstmitarbeiterin des Pharmakonzerns wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von ebenfalls 90 Tagessätzen. Das Urteil vom 9.12.2010 (618 KLs 10/09) ist nicht rechtskräftig.
Ermittlungsbehörden und KV rüsten für Ermittlungsverfahren gegen Ärzte auf
Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als sog. Profit-Center
Wirtschaftsprüfer fragen nach Hinweisgebersystemen
IDW PS 980 für Compliance Management Systeme (CMS)
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) wird einen Prüfungsstandard (PS 980) für Compliance Management Systeme (CMS) verabschieden. Ein Entwurf des PS 980 CMS wurde im März 2010 veröffentlicht. Stellungnahmen sollen bis Oktober 2010 berücksichtigt werden, dann soll die Verabschiedung erfolgen.
§ 406 e Abs. 1 StPO – Akteneinsichtsrecht des Geschädigten
Um die Rechte eines durch eine Straftat geschädigten Unternehmens umfassend wahrnehmen zu können, ist Akteneinsicht in die Ermittlungsakten erforderlich. Hierfür gelten die nachfolgenden Grundsätze.
Akteneinsichtsrecht bei berechtigtem Interesse
§ 406 e Abs. 1 StPO bestimmt, dass der durch eine Straftat Geschädigte oder Verletzte durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte gegen den Beschuldigten und auch Einsicht in Beweismittel nehmen darf, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Staatsanwaltschaft oder (nach Anklageerhebung) Gericht haben nach pflichtgemäßem Ermessen über den Antrag auf Akteneinsicht zu entscheiden. Soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen, kann die Akteneinsicht gemäß § 406 e Abs. 2 StPO versagt werden. Regelmäßig wird sie gewährt.