Verteidigung
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Pharmamarketing - Weitere Vorlage an Großen Senat für Strafsachen
Sind Vertragsärzte auch Amtsträger?
Am 21.7.2011 hat der 5. (Leipziger) Strafsenat dem Großen Senat für Strafsachen ebenfalls die Frage vorgelegt, ob Vertragsärzte (Kassenärzte) Amtsträger oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs sind, da die Frage grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Klärung zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist (5 StR 115/11). Die Vorlage nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf den inhaltsgleichen Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 5. Mai 2011 (3 StR 458/10).
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen
Bestechlichkeit von Vertragsärzten gemäß § 299 StGB?
Der dritte Strafsenat des BGH hat am 5. Mai 2011 (AZ: 3 StR 458/10) die mit Spannung erwartete Entscheidung der Frage, ob sich ein niedergelassener Vertragsarzt der Bestechlichkeit strafbar machen kann, dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt. Der Große Strafsenat ist für die Beantwortung grundsätzlicher Rechtsfragen zuständig, wenn dies zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist.
Akteneinsicht der Kassenärztlichen Vereinigung in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
§ 474 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich mit einer Entscheidung vom 25. März 2011 (L 7 KA 13/11 B ER) eine Beschwerde der Kassenärztlichen Vereinigung verworfen, da ein Honorarrückforderungsbescheid zu unkonkret sei. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies ausdrücklich darauf hin, dass die Kassenärztliche Vereinigung ein Akteneinsichtsrecht in die von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsakten gegen den Arzt wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO habe. Das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten habe die Kassenärztliche Vereinigung, da dieses zur Feststellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit einer Straftat erforderlich sei. Zumindest habe die KV einen Anspruch auf Auskünfte aus den Akten der Staatsanwaltschaft.
Steuerstrafrecht: Steigende Steuereinnahmen durch Selbstanzeigen
Über 23.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in 2010
Trunkenheit im Straßenverkehr - Neuer Gesetzentwurf des Bundesrates
Auch Staatsanwaltschaft und Polizei sollen Blutentnahme anordnen können
Spende an örtlichen Fußballverein als strafbare Vorteilsgewährung
Straflose Spende oder strafbare Klimapflege? OLG Karlsruhe definiert Grenzen
Unternehmen gewähren Spenden, erbringen Leistungen als Sponsoring. Damit werden Unternehmensinteressen verfolgt. Das Strafrecht setzt der Verfolgung von Unternehmensinteressen durch Gewährung von Vorteilen enge Grenzen, wie eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 27. April 2010 belegt.
Strafbarkeit von Abofallen und Abzockerseiten im Internet als Betrug
OLG Frankfurt: Wer durch Gesamtgestaltung einer Seite beabsichtigt, den Nutzer über die Entgeltlichkeit seines Angebots zu täuschen, begeht Betrug.
Nicht jedes entgeltliche Angebot im Internet ist so gestaltet, dass die Entgeltlichkeit dem Nutzer ins Auge springt. Schwierig zu beurteilen sind die Fälle, in denen es durchaus Hinweise auf die Entgeltlichkeit gibt wie zu bestätigende AGB’s, Eingabemasken für persönliche Daten und Angaben von Preisen, die jedoch so platziert sind, dass sie nicht sofort gesehen werden. Das OLG Frankfurt hat in einem solchen Fall einen Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt kassiert und die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet. Die Kernaussage lautet: Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen. Eine konkludente Täuschung kann aufgrund des prägenden Gesamteindrucks und des Gesamterklärungswerts der Website anzunehmen sein.
§ 97 StPO – Verbot der Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen
Aufzeichnungen des Beschuldigten
Einleitung: Die Strafprozessordnung gewährleistet durch mehrere Regelungen die Vertraulichkeit von Informationen, die ein Beschuldigter seinem Verteidiger gibt. Der Verteidiger hat gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht, auf das er sich nicht nur berufen darf, sondern berufen muss. Denn anderenfalls würde er in strafbarer Weise seine anwaltliche Schweigepflicht verletzen (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Aufzeichnungen, die ein Rechtsanwalt über die ihm vom Beschuldigten anvertrauten Mitteilungen gemacht hat, unterliegen nicht der Beschlagnahme (§ 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Dasselbe gilt für schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger (§ 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO). Dazu gehören schriftliche Mitteilungen des Verteidigers an den Beschuldigten ebenso wie schriftliche Mitteilungen des Beschuldigten an seinen Verteidiger.
Der Unternehmensanwalt im Strafrecht
Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt Tätigkeitsfelder, Aufgaben und Pflichten des Unternehmensanwalts im Strafrecht
Unternehmen nehmen in wachsendem Umfang auf dem Gebiet des Strafrechts die Dienstleistungen von Rechtsanwälten in Anspruch. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einem Thesenpapier die Aufgaben und Pflichten des Unternehmensanwalts im Strafrecht bei der Beratung (präventiv oder auf den Einzelfall bezogen) und Vertretung von Unternehmen beschrieben.
Neue Straftatbestände für Ärzte
Die Fraktion der SPD hat am 10.11.2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 17/3685), das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte in Zukunft Straftatbestände darstellen.
§ 299 StGB
Der Antrag hat folgenden Hintergrund:
Bislang war es in der Praxis des Arztstrafrechts umstritten, ob sich niedergelassene Vertragsärzte (früher: Kassenärzte) wegen Korruptionshandlungen gem. § 299 StGB strafbar machen können. Denn § 299 StGB ist seinem Wortlaut nach zunächst nur auf angestellte Ärzte anwendbar. Niedergelassene Vertragsärzte sind jedoch Freiberufler. Allerdings kann sich auch der Betriebsinhaber nach § 299 StGB strafbar machen, wenn er „für einen anderen Betrieb“, also als Beauftragter tätig ist. Nachdem sich das OLG Braunschweig in einem Beschluss vom 23.2.2010 (Ws 17/10) hierzu geäußert und niedergelassene Vertragsärzte als „Beauftragte“ der Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB eingeordnet hatte, gehen derzeit immer mehr Staatsanwaltschaften dazu über, gegen niedergelassene Vertragsärzte und Pharma-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Korruption nach § 299 StGB zu ermitteln.