Die Messe Berlin GmbH tritt jeder Form von Korruption, Betrug, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Die Bestellung der externen Ombudspersonen als ist Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die Messe Berlin GmbH Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchte.

Aufgaben der Ombudsstelle

Die Ombudsperson ist für Beschäftigte und Geschäftspartner von der Messe Berlin GmbH bestellt, die auf vertraulichem Wege Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Interne Hinweisgeber (Beschäftigte der Unternehmensgruppe Messe Berlin) werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz und durch eine Konzernbetriebsvereinbarung geschützt, die es in jeglicher Weise verbietet, Meldungen, die in gutem Glauben abgegeben wurden, zu sanktionieren.

Einbezogen sind die Unternehmen der Unternehmensgruppe Messe Berlin im In- und Ausland. Hierzu zählen die folgenden Unternehmen:

  • Messe Berlin GmbH
  • Global Produce Events GmbH
  • Capital Catering GmbH
  • Capital Facility GmbH
  • MB Capital Services GmbH
  • MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungs-gesellschaft Wolfsburg mbH
  • E.G.E. European Green Exhibitions GmbH
  • Mobile Seasons GmbH
  • MAZ Messe- und Ausstellungszentrum Mühlengeez GmbH

Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner sowie die Beschäftigten der Unternehmensgruppe Messe Berlin können mögliches Fehlverhalten oder Hinweise zu unkorrektem Geschäftsgebaren direkt an die Ombudspersonen melden – sicher und anwaltsvertraulich.

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht.

Die Ombudspersonen sind auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Unternehmen der Unternehmensgruppe Messe Berlin Auskünfte in die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter der besonderen Vertraulichkeit des Ombudspersonensystems geschehen soll.

Die Ombudspersonen sind aber darüber hinaus keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Geschäftspartner.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Auffermann oder Rechtsanwältin Hoffmeister als Ombudspersonen der Messe Berlin GmbH Kontakt aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Ombudspersonen werden sich dann unverzüglich melden.

Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Ombudspersonen die Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber es wünscht, wird ihr / sein Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.

Hinweispersonen erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung zu gegebener Zeit und jedenfalls vor Ablauf von drei Monaten ein Feedback, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.

Die Kontaktaufnahme zu den Ombudspersonen ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudspersonen Stillschweigen bewahren sollen.

Die Ombudpersonen ist Beauftragte der Messe Berlin GmbH. Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Messe Berlin GmbH oder den Interessen der einbezogenen Unternehmen der Unternehmensgruppe Messe Berlin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Ombudspersonen aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit den Ombudspersonen sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

guetesiegel bkms

Kontakt

Dr. Niklas Auffermann
Sophia Hoffmeister
030 31 86 85 917
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Portrait Dr Niklas Auffermann small Portrait Sophia Hoffmeister small sw