Aufgaben des Ombudsmanns

Kieback & Peter GmbH & Co. KG betreibt eine aktive Korruptionsprävention und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechungen und allen anderen Formen der Korruption. Die Bestellung eines externen anwaltlichen Ombudsmanns ist ein Bestandteil des installierten integrativen Systems der Korruptionsvorsorge.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Rainer Frank ist Ombudsmann Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung für Kieback & Peter GmbH & Co. KG. Er nimmt Hinweise auf Rechtsverstöße entgegen und berät Mitarbeiter:

Als Ombudsmann für Kieback & Peter GmbH & Co. KG ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber auf korruptionsverdächtige Sachverhalte und Gesetzesverstöße. Der Ombudsmann und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Ombudsmann gibt Informationen, die er von einem Hinweisgeber erhalten hat, nur dann an die Geschäftsleitung von Kieback & Peter GmbH & Co. KG weiter, wenn der Hinweisgeber ausdrücklich sein Einverständnis hiermit erklärt hat.

Mitarbeitern von Kieback & Peter GmbH & Co. KG steht der Ombudsmann auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn die Vertraulichkeit des anwaltlichen Ombudsmanns in Anspruch genommen werden soll.

Auf Wunsch können Hinweisgeber und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an den Ombudsmann wenden, anonym bleiben.

 

Einzelheiten

Für Personen, die Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsmann für Kieback & Peter GmbH & Co. KG auf einen korruptionsverdächtigen Sachverhalt oder einen Verstoß gegen Gesetze hinweisen möchten oder sich mit einer Frage an den Ombudsmann wenden wollen, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen.

In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen (oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail). Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.

Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit dem Ombudsmann anschließen. Der Sachverhalt soll dabei so genau wie möglich aufgenommen werden.

Nur dann, wenn der Hinweisgeber das ausdrücklich gestattet, wird der Ombudsmann die Informationen an das Unternehmen weitergeben, und zwar ausschließlich an die Geschäftsleitung oder eine von dieser hierzu beauftragten Person. Wenn der Hinweisgeber das wünscht, wird sein Name nicht genannt werden.

Die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann ist für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber risikolos. Er kann sich auch dann noch entscheiden, der Ombudsmann solle Stillschweigen bewahren.

Der Aufgabenkreis des Ombudsmanns ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweise auf Korruption, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblichem Gewicht. Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle, sondern nur ein besonders ausgestaltetes Mittel zur Gewinnung von Informationen über korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige rechtswidrige Vorgänge. Die Beratung von Mitarbeitern erfolgt darüber hinaus in allen Fragen der Gesetzes- und Regeleinhaltung (Compliance).

Der Ombudsmann ist Beauftragter der Kieback & Peter GmbH & Co. KG. Er darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft. Er ist aber vom Unternehmen beauftragt, einem Hinweisgeber das auf seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
0049 30 31 86 85 69
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