Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht in Berlin | FS-PP Berlin
Strafrechtliche Spezialberatung für Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, MVZ und Gesundheitseinrichtungen
FS-PP Berlin berät und verteidigt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht in Berlin. Das Angebot richtet sich an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Assistenz-, Ober- und Chefärztinnen und -ärzte, MVZ, Krankenhäuser, Rechtsabteilungen, Geschäftsführungen und Compliance-Verantwortliche.
Je nach Konstellation übernimmt FS-PP Berlin die individuelle Strafverteidigung, eine punktuelle strafrechtliche Spezialberatung oder die strafrechtliche Ergänzung einer bereits bestehenden Beratung im Medizin-, Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertragsarztrecht oder im Bereich Healthcare-Compliance.
Medizinstrafrecht in Berlin: eine eigene strafrechtliche Perspektive
Berlin ist ein bedeutender Gesundheitsstandort mit Krankenhäusern unterschiedlicher Größe in verschiedenster Trägerschaft, MVZ, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und vielfältigen Beratungsstrukturen. In vielen Fällen bestehen bereits langjährige Beratungsverhältnisse im Medizin-, Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertragsarztrecht oder auf dem Gebiet der Healthcare-Compliance.
Strafrechtliche Fragen entstehen dabei häufig nicht isoliert. Sie können aus einer medizinischen Entscheidung, einer internen Untersuchung, einer Abrechnung, einer Kooperation, einem Organisationsproblem oder einer behördlichen Anfrage hervorgehen. Dann stellen sich zusätzliche Fragen: Wer trägt persönlich Verantwortung? Welche Unterlagen sind strafprozessual relevant? Wie sollte sich die Einrichtung gegenüber Aufsichts- oder Ermittlungsbehörden verhalten? Und welche Auswirkungen kann der Vorgang für einzelne Ärztinnen und Ärzte, Leitungsorgane oder die Einrichtung selbst haben?
FS-PP Berlin ergänzt eine gegebenenfalls bestehende Beratung um eine eigenständige strafrechtliche Analyse und Verteidigungsstrategie. Das kann geschehen, ohne bereits eingebundene Beraterinnen und Berater auszuwechseln.
Umgekehrt empfehlen wir Anfragen, die nicht in unseren eigenen Tätigkeitsbereich fallen, nach vorheriger Abstimmung und unter Wahrung der Interessen der anfragenden Person oder Einrichtung an hierfür geeignete Kolleginnen und Kollegen weiter. Maßgeblich sind dabei die freie Entscheidung des Mandanten, die Vertraulichkeit und eine klare Abgrenzung der jeweiligen Verantwortungsbereiche.
Strafrechtliche Ergänzung bestehender Beratung
Wenn ein Krankenhaus, ein MVZ, eine Praxis oder eine Ärztin oder ein Arzt bereits medizin-, arbeits-, gesellschafts- oder vertragsarztrechtlich beraten wird oder bereits eine Healthcare-Compliance-Beratung besteht, muss eine strafrechtliche Fragestellung nicht zu einem vollständigen Wechsel der Berater führen.
FS-PP Berlin übernimmt je nach Bedarf:
- eine strafrechtliche Ersteinschätzung;
- eine unabhängige strafrechtliche Zweitbewertung (Second Opinion);
- eine klar umrissene strafrechtliche Spezialfrage, etwa im Vorfeld einer internen Untersuchung, einer behördlichen Kontaktaufnahme oder einer Compliance-Maßnahme;
- die strafrechtliche Bewertung einer internen Untersuchung;
- die Vorbereitung auf eine behördliche Kontaktaufnahme, Durchsuchung oder Beschlagnahme;
- die strafrechtliche Prüfung eines geplanten Schreibens oder einer Stellungnahme;
- die Übernahme des strafrechtlichen Teils eines umfassenderen Mandats;
- die Vertretung einer Einrichtung in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren oder die Verteidigung einer beschuldigten oder betroffenen Person.
Je nach Konstellation arbeitet FS-PP Berlin mit den bereits eingebundenen Beraterinnen und Beratern zusammen oder übernimmt den strafrechtlichen Teil eigenständig. Eine solche abgestimmte Zusammenarbeit mehrerer Kanzleien wird teilweise als Co-Counsel-Modell bezeichnet. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern eine klare Aufgabenverteilung im Interesse des Mandanten.
Für Rechtsabteilungen, Geschäftsführungen und Leitungsorgane
Rechtsabteilungen und Geschäftsführungen benötigen in medizinstrafrechtlichen Situationen nicht nur eine abstrakte rechtliche Bewertung. Zu klären sind regelmäßig auch Verantwortlichkeiten, Dokumentationsstände, interne Kommunikationswege, der Umgang mit Mitarbeitenden und die Koordination bereits eingebundener Berater.
FS-PP Berlin unterstützt Krankenhäuser, MVZ und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens insbesondere bei
- der strafrechtlichen Ersteinschätzung eines Sachverhalts;
- der Bewertung persönlicher und organisatorischer Verantwortlichkeiten;
- der Vorbereitung auf Ermittlungsmaßnahmen;
- der strafrechtlichen Begleitung interner Untersuchungen;
- der Sicherung und Auswertung relevanter Dokumentation;
- der Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaften und sonstigen Behörden;
- der Abstimmung zwischen Einrichtungsinteressen und Individualverteidigung;
- der Entwicklung und Überprüfung strafrechtlich relevanter Compliance-Strukturen.
Besondere Bedeutung kann die Trennung zwischen der Beratung der Einrichtung und der Verteidigung einzelner Personen gewinnen. Wenn die Interessen eines Krankenhauses oder MVZ und einer Chefärztin, eines Chefarztes oder einer anderen Leitungsperson auseinanderfallen, kann FS-PP Berlin die unabhängige strafrechtliche Vertretung der betroffenen Person übernehmen. Eine umsichtige Verteidigung besteht dabei regelmäßig nicht darin, weitere Personen ohne hinreichenden Anlass in das Strafverfahren einzubeziehen oder sie ohne sachlichen Grund zu belasten.
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Praxen und MVZ
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und kleinere MVZ beginnt ein strafrechtliches Problem häufig nicht mit einer Anklage. Anlass kann zunächst eine Beschuldigtenvorladung, eine Anfrage der Staatsanwaltschaft, eine Durchsuchung, eine Abrechnungsprüfung oder eine Kontaktaufnahme durch Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung oder Krankenkasse sein.
Wer bereits durch eine vertraute Medizinrechts-, Vertragsarzt- oder Gesellschaftsrechtskanzlei beraten wird, kann in dieser Situation zusätzlich eine eigenständige strafrechtliche Bewertung benötigen. FS-PP Berlin kann die bestehende Beratung ergänzen, eine Zweitbewertung abgeben oder die individuelle Strafverteidigung übernehmen.
Das gilt insbesondere dann, wenn neben der strafrechtlichen Frage auch berufs-, approbations- oder vertragsarztrechtliche Folgen im Raum stehen. Zu den einzelnen Fallgruppen und Annexverfahren finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Fachseiten des Medizinstrafrechtsbereichs.
Wenn die Interessen von Einrichtung und Person auseinanderfallen
In einem medizinstrafrechtlichen Verfahren können mehrere Personen und Institutionen zugleich betroffen sein. Gegenstand der Ermittlungen kann beispielsweise ein Behandlungsgeschehen, eine Organisationsentscheidung, eine Abrechnung oder ein Kooperationsmodell sein. Neben der Einrichtung können dabei Chefärztinnen und Chefärzte, Oberärztinnen und Oberärzte, Geschäftsführungen oder andere Mitarbeitende in den Fokus geraten.
Die Einrichtung hat ein eigenes Interesse an Sachverhaltsaufklärung und Verfahrenskoordination. Die betroffene Person benötigt dagegen eine unabhängige persönliche Verteidigung. Beide Perspektiven müssen frühzeitig erkannt und organisatorisch wie rechtlich sauber voneinander getrennt werden, wenn das notwendig ist.
FS-PP Berlin berät Einrichtungen und verteidigt einzelne Ärztinnen und Ärzte jeweils in der dafür erforderlichen unabhängigen Rolle.
Schnittstellen von Medizin und Strafrecht
Medizinstrafrechtliche Verfahren können unabhängig von ihrem Ort sehr unterschiedliche Ausgangspunkte haben. Häufig geht es nicht nur um die einzelne medizinische Entscheidung, sondern um das Zusammenspiel mehrerer Verantwortungsbereiche:
- medizinische Behandlung und Aufklärung;
- ärztliche Dokumentation und interne Kommunikation;
- Delegation, Dienstorganisation und Leitung;
- Abrechnung und wirtschaftliche Kooperationen;
- Korruption und Zuweisungsstrukturen;
- interne Untersuchungen und Compliance.
Die strafrechtliche Bewertung muss dabei die konkrete Entscheidungssituation ebenso berücksichtigen wie die organisatorischen Rahmenbedingungen. Bei der Verteidigung einzelner Ärztinnen und Ärzte können außerdem medizinische Sachverständigengutachten, die Verantwortungszuordnung und typische Rückschaufehler eine wesentliche Rolle spielen. Eine ausführliche Darstellung dieser Themen findet sich bereits auf den übergeordneten Fachseiten zum Arzt- und Medizinstrafrecht.
Healthcare-Compliance, Vorträge und Inhouse-Schulungen
Neben der reaktiven Strafverteidigung berät FS-PP Berlin Einrichtungen des Gesundheitswesens auch bei der strafrechtlichen Prävention und Healthcare-Compliance.
Dazu gehören insbesondere die Entwicklung und Überprüfung von Compliance-Strukturen, die strafrechtliche Bewertung von Organisationsabläufen sowie die Vorbereitung auf mögliche Ermittlungsmaßnahmen. Für Krankenhäuser, MVZ und andere Einrichtungen bietet FS-PP Berlin außerdem Vorträge und Inhouse-Schulungen an, insbesondere zu
- Antikorruption im Gesundheitswesen;
- strafrechtlichen Risiken medizinischer Kooperationen;
- Patientenaufklärung und Dokumentation;
- Verhalten bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen;
- internen Untersuchungen;
- Verantwortlichkeiten von Leitungspersonen;
- strafrechtlich relevanten Kommunikations- und Organisationsstrukturen.
Die Schulungen können auf die konkrete Einrichtung, ihre Organisationsstruktur und den jeweiligen Teilnehmerkreis zugeschnitten werden. Das bestehende Angebot zu Healthcare-Compliance und Inhouse-Schulungen wird auf den entsprechenden Fachseiten näher dargestellt.
Das Angebot richtet sich auch an Gesundheitseinrichtungen, die ihre Healthcare-Compliance-Strukturen neu aufbauen, überprüfen oder durch eine externe strafrechtliche Perspektive ergänzen möchten.
Warum FS-PP Berlin?
Das Arzt- und Medizinstrafrecht verbindet materielles Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinrecht, Berufsrecht und die tatsächlichen Abläufe im Gesundheitswesen. Die strafrechtliche Bewertung muss deshalb die medizinische Entscheidung, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die organisatorische Verantwortungsstruktur gemeinsam erfassen.
FS-PP Berlin verbindet die spezialisierte strafrechtliche Perspektive mit langjähriger Erfahrung im Gesundheitswesen, der Beratung von Einrichtungen bundesweit und in Berlin sowie der Individualverteidigung von Angehörigen der Gesundheitsberufe. Die einschlägigen Verfahren verteilen sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin auf unterschiedliche spezialisierte Zuständigkeitsbereiche. Hierzu gehören insbesondere die für Kapitaldelikte zuständige Abteilung 278, die Abteilung 243 für Korruptions- und Wirtschaftsstraftaten im Gesundheitswesen sowie die Abteilung 253 für weitere gegen Angehörige der Gesundheitsberufe gerichtete Strafverfahren. FS-PP Berlin kennt diese unterschiedlichen Zuständigkeiten und die jeweiligen praktischen Anforderungen aus langjähriger anwaltlicher Tätigkeit. Die Tätigkeit umfasst sowohl eigenständige Mandate als auch die strafrechtliche Ergänzung bestehender Beratung. Wir agieren praxisorientiert und mit dem notwendigen wissenschaftlichen Hintergrund. Dieser beruht insbesondere auf der Honorarprofessur von Prof. Dr. Sebastian T. Vogel im Medizinstrafrecht, seinen zahlreichen Publikationen und Vorträgen sowie den Publikationen und Inhouse-Vorträgen von Rechtsanwalt Fabian Breuer.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Sebastian T. Vogel
Fabian Breuer