Aufgaben des Ombudsmanns

Die unter der Dachmarke LEAG vereinten Unternehmen Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) und Lausitz Energie Kraftwerke AG (LE-K) treten jeder Form von Korruption, Betrug sowie allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität entschieden entgegen. Die Bestellung eines externen anwaltlichen Ombudsmanns ist Bestandteil des installierten integrativen Compliance Management Systems (CMS), mit dem die LEAG Rechts- und Regelverstöße in den Unternehmen und im Konzern konsequent vermeiden, identifizieren und sanktionieren will.

Der Aufgabenbereich des Ombudsmanns umfasst auch die beiden Tochterunternehmen der LE-B, die Transport- und Speditionsgesellschaft Schwarze Pumpe mbH - TSS GmbH - und das Planungs- und Serviceunternehmen GMB GmbH sowie weiterhin das Tochterunternehmen der LE-K, die Kraftwerk Schwarze Pumpe GmbH.

Als Ombudsmann ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen, Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Der Aufgabenkreis des Ombudsmanns ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht.

Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeiter oder Vertragspartner der LEAG.

Der Ombudsmann und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät "Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz Partnerschaft mbB", Berlin, unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Ombudsmann gibt Informationen, die er von einer Hinweisperson erhalten hat, nur und erst dann weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat.

Adressat von Meldungen des Ombudsmanns ist ausschließlich der von den LEAG-Unternehmen bestellte Head of Compliance.

Mitarbeitern steht der Ombudsmann auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn die Vertraulichkeit des anwaltlichen Ombudsmanns in Anspruch genommen werden soll.

Hinweisgeber und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an den Ombudsmann wenden, können selbst entscheiden ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsmann Kontakt aufnehmen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Rechtsanwalt Dr. Frank wird sich dann unverzüglich melden.

Ständiger Vertreter von Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank in allen Ombudsangelegenheiten ist Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann.

In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch eine Hinweisperson stehen (oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail). Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.

Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit dem Vertrauensanwalt anschließen. Nur dann, wenn der Hinweisgeber das ausdrücklich gestattet, wird der Vertrauensanwalt die Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn ein Hinweisgeber das wünscht, wird sein Name nicht genannt werden. 

guetesiegel bkms

Hinweise können auch über das BKMS® System übermittelt werden.
Siehe dazu die Hinweise weiter unten.

Die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass der Ombudsmann Stillschweigen bewahren soll. Eine von der Hinweisperson gestattete Weitergabe von Informationen kann anonymisiert erfolgen.

Der Ombudsmann ist Beauftragter der LEAG. Er darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Unternehmen der LEAG zuwiderläuft. Er ist aber beauftragt, Hinweisgebern das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das BKMS® System Kontakt zum Ombudsmann aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS®System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit dem Ombudsmann sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

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Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 31 86 85 86
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