Aufgaben der Ombudspersonen

Die unter der Dachmarke LEAG vereinten Unternehmen Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) und Lausitz Energie Kraftwerke AG (LE-K) treten jeder Form von Korruption, Betrug sowie allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität entschieden entgegen. Die Bestellung von externen anwaltlichen Ombudspersonen ist Bestandteil des installierten integrativen Compliance Management Systems (CMS), mit dem die LEAG Rechts- und Regelverstöße in den Unternehmen und im Konzern konsequent vermeiden, identifizieren und sanktionieren will.

Der Aufgabenbereich der Ombudspersonen umfasst auch die beiden Tochterunternehmen der LE-B, die Transport- und Speditionsgesellschaft Schwarze Pumpe mbH - TSS GmbH - und das Planungs- und Serviceunternehmen GMB GmbH sowie des Weiteren das Tochterunternehmen der LE-K, die Kraftwerk Schwarze Pumpe GmbH.

Als Ombudspersonen sind Rechtsanwalt Dr. Albrecht und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen, Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht.

Die Ombudspersonen sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeiter oder Vertragspartner der LEAG.

Die Ombudsperonen und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudspersonen geben Informationen, die sie von einer Hinweisperson erhalten haben, nur und erst dann weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat.

Adressat von Meldungen der Ombudspersonen st ausschließlich der von den LEAG-Unternehmen bestellte Head of Compliance.

Mitarbeitern stehen die Ombudspersonen auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn die Vertraulichkeit der anwaltlichen Ombudsperonen in Anspruch genommen werden soll.

Hinweisgeber und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an die Ombudsperonen wenden, können selbst entscheiden ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Albrecht oder Rechtsanwältin Hoffmeister Kontakt aufnehmen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Ombudsperson wird sich dann unverzüglich melden.

In der Regel wird am Anfang eine Kontaktaufnahme durch eine Hinweisperson per Telefon oder per E-Mail stehen. Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.

Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit der Ombudsperson anschließen. Nur dann, wenn der Hinweisgeber das ausdrücklich gestattet, wird die Ombudsperson die Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn ein Hinweisgeber das wünscht, wird sein Name nicht genannt werden. 

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Hinweise können auch über das BKMS® System übermittelt werden.
Siehe dazu die Hinweise weiter unten.

Die Kontaktaufnahme zur Ombudsperson ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudsperson Stillschweigen bewahren soll. Eine von der Hinweisperson gestattete Weitergabe von Informationen kann anonymisiert erfolgen.

Die Ombudsperson ist Beauftragte der LEAG. Sie darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Unternehmen der LEAG zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweisgebern das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das BKMS® System Kontakt zu den Ombudspersonen aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS®System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

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Kontakt

Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
030 31 86 85 86
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