Neben einem Strafverfahren oder ganz unabhängig davon können Angehörige von Gesundheitsberufen auch in Konflikt mit ihren berufsständischen Kammern (Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern, Psychotherapeutenkammern etc.), ihrer Approbationsbehörde oder mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) kommen, der gegenüber die Abrechnungen stattgefunden haben.

Berufsrecht und Approbation

Berufsständische Kammern untersuchen ein Fehlverhalten ihrer Mitglieder im Rahmen deren Berufsausübung, aber auch darüber hinaus. Selbst bei reinen privaten Verfehlungen kann eine Kammer eingeschaltet werden, wiewohl das eher die Ausnahme ist. Bei großen vermeintlichen Verfehlungen, zumal im Rahmen der Berufsausübung, kann ferner die Approbationsbehörde tätig werden und – je nach den gesetzlichen Voraussetzungen – auf ein Ruhen oder den Widerruf der Approbation hinwirken. Ob schon während eines noch laufenden Verfahrens die Approbation ruhend gestellt wird oder ein Arzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung noch weiterarbeiten darf, ist stets einzelfallabhängig und kann bereits Gegenstand einer (dann ggf. existenzsichernden) Verteidigung sein.

Vertragsarztrecht

Ferner wird die zuständige KV oder KZV bei dem Verdacht eines Abrechnungsfehlverhaltens oft disziplinarisch gegen die Heilberufsangehörigen vorgehen, im schlimmsten Falle kann ein Verfahren zum Entzug der kassenärztlichen oder kassenzahnärztlichen Zulassung durch die Zulassungsgremien führen.

Alle Verfahren im Blick

Rechtsanwalt Dr. Sebastian T. Vogel verteidigt Ärzte und Ärztinnen ebenso wie die Berufsträger anderer Heilberufe (z. B. Logopäden und psychologische Psychotherapeuten) auch in diesen sog. Annexverfahren.

Steht ein Strafverfahren im Vordergrund, achtet FS-PP Berlin darauf, dass die Verteidigung gegen den Strafvorwurf Hand in Hand geht mit der Verteidigung gegenüber der Kammer, der KV oder der Approbationsbehörde. Denn Erkenntnisse aus einem Strafverfahren können Auswirkungen auf parallel geführte berufs-, approbations- oder vertragsarztrechtliche Verfahren haben, weshalb die Verteidigungsstrategie auf diese Wechselwirkungen abzustimmen ist. Selbst wenn ein solches Annexverfahren noch nicht existiert, haben wir dessen Möglichkeit immer im Blick. Und: Eine frühe Verteidigung im Strafverfahren kann helfen, ein Verfahren vor der Ärztekammer, Zahnärztekammer, Psychotherapeutenkammer etc. ganz zu verhindern: Nur in bestimmten Konstellationen melden Staatsanwälte eingeleitete Strafverfahren an die jeweilige Kammer, etwa nach einer Anklageerhebung - schafft man es indes, das Verfahren noch vor einer Anklage zur Einstellung zu bringen, wird eine Kammer von dem Strafverfahren u. U. nie etwas erfahren.

Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel