Neben einem Strafverfahren oder ganz unabhängig davon können Angehörige von Gesundheitsberufen auch in Konflikt mit ihren berufsständischen Kammern (Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern, Psychotherapeutenkammern etc.), ihrer Approbationsbehörde oder mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) kommen, der gegenüber die Abrechnungen stattgefunden haben.

Berufsständische Kammern untersuchen ein Fehlverhalten ihrer Mitglieder im Rahmen deren Berufsausübung, aber auch darüber hinaus. Bei großen vermeintlichen Verfehlungen kann auch die Approbationsbehörde sich melden und auf ein Ruhen oder den Widerruf der Approbation hinwirken, wenn eine Berufsunwürdigkeit im Raume steht. Ferner wird die zuständige KV bei dem Verdacht eines Abrechnungsfehlverhaltens oft disziplinarisch gegen die Heilberufsangehörigen vorgehen, im schlimmsten Falle die kassenärztliche oder kassenzahnärztliche Zulassung entziehen.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian T. Vogel verteidigt Ärzte und Ärztinnen ebenso wie die Berufsträger anderer Heilberufe (z. B. Logopäden und psychologische Psychotherapeuten) auch in diesen sog. Annexverfahren.

Steht ein Strafverfahren im Vordergrund, achtet FS-PP Berlin darauf, dass die Verteidigung gegen den Strafvorwurf Hand in Hand geht mit der Verteidigung gegenüber der Kammer, der KV oder der Approbationsbehörde.

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Dr. Sebastian T. Vogel