Ombudsperson für Paragon Partners GmbH
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank nimmt Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen
Paragon und alle Beteiligungen treten jeder Form von Korruption, Betrug sowie allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und sonstigen Rechtsverletzungen entschieden entgegen. Die Bestellung eines externen Vertrauensanwalts ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem Paragon Rechts- und Regelverstöße vermeiden, identifizieren und sanktionieren will.
Aufgaben der Ombudsperson
Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße oder auf Missstände geben können. Dazu gehören auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.
Der Aufgabenkreis der Ombudsperson ist darauf beschränkt. Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle.
Die Ombudsperson und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an die Compliance-Funktion von Paragon Partners GmbH weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudsperson schützt dann die Identität der Hinweisperson.
Mitarbeitenden von Paragon Partners GmbH steht die Ombudsperson auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.
Hinweispersonen und Mitarbeitende, die sich mit Fragen an die Ombudsperson wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.
Einzelheiten
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme zur Ombudsperson ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudsperson Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.
Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.
Die Ombudsperson ist Beauftragter von Paragon Partners GmbH. Sie darf niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Ombudsperson von Paragon Partners aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.
Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.
Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen
Kontakt
Dr. Rainer Frank
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.