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Théa Pharma ist als Marktführer in mehreren therapeutischen Klassen sowie im Bereich unkonservierter Ophthalmika bestrebt, die Bedürfnisse aller Fachärzte in der Augenheilkunde sowie von Apotheken und Patienten zu befriedigen, unabhängig davon, auf welches Gebiet sie sich spezialisiert haben und welche Krankheiten sie behandeln. Die Gewährleistung von Seriosität und Qualität sind das Fundament des guten Rufs der Théa Pharma. Der gesetzeskonforme Umgang mit ihren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Behörden genießt deshalb hohe Priorität. 

Théa Pharma ein Hinweisgebersystem entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt und FS-PP Berlin mit dem Betrieb betraut.

FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das HinSchG als Anforderung an die Meldestelle definiert.

Die Meldestelle steht sowohl unternehmensinternen als auch externen Personen zur Meldung von Hinweisen auf Rechts- oder interne Regelverstöße zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem dient hingegen nicht der Entgegennahme von allgemeinen Beschwerden, Reklamationen und Nebenwirkungsmeldungen. Abseits des Hinweisgebersystems besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu Théa Pharma über ein Kontaktformular.

Aufgabe

Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Rechtsverstöße im Geschäftsbereich von der Théa Pharma entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet.

Nach Eingang eines Hinweises bestätigen die Rechtsanwälte den Eingang binnen 7 Tagen und nehmen eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder internen Regelverstoßes. Je nach Gegenstand des Hinweises führt FS-PP Berlin das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

Einzelheiten zur Kontaktaufnahme

Für Personen, die mit den Anwälten von FS-PP Berlin Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.

Die Rechtsanwälte von FS-PP Berlin sind Beauftragte von Théa Pharma. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeberin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.

Externe staatliche Meldestelle

Interne Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestellen nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zu der externen staatlichen Meldestelle des Bundes finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Niklas Auffermann
Sophia Hoffmeister
FS-PP Berlin
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
030 318 685 933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.