Dr. Niklas Auffermann ist Gründungspartner der auf Compliance, Wirtschaftsstrafrecht und Geldwäsche spezialisierten Kanzlei FS-PP Berlin. Rechtsanwalt Dr. Auffermann berät und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen bundesweit in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der wirtschaftsstrafrechtlichen Verteidigung. Daneben leitet er unternehmensinterne Ermittlungen, verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Geldwäschepräventions-Beratung und ist als externer Geldwäschebeauftragter tätig.

Niklas Auffermann hat in München studiert und seine Dissertation über ein strafrechtliches Thema mit Bestnote abgeschlossen. Er war Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Bremen und hält regelmäßig Vorträge zu Criminal Compliance an verschiedenen Institutionen sowie Fortbildungsseminare für Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Auffermann ist seit 2016 sicherheitsüberprüft nach § 10 SÜG. Ihm darf wegen der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“) Zugang zu Verschlusssachen gewährt werden, die als 'streng geheim' eingestuften sind.

Niklas Auffermann war von 2013 bis 2021 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin. Dort hat er als Geldwäschepräventionsbeauftragter die geldwäscherechtliche Aufsicht aufgebaut. 2021 nahm er als Experte an der FATF-Deutschlandprüfung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sowie 2022 an der Prüfung der EU-Kommission teil. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises Geldwäscheprävention bei DICO - Deutsches Institut Compliance und ständiger Referent im AML-Experten-Circle.

 

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