Was ist Medizinstrafrecht?

Medizinstrafrecht umfasst strafrechtliche Verfahren gegen Angehörige medizinischer Berufe im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, insbesondere bei Abrechnungs-, Behandlungs- und Organisationsfehlervorwürfen.

Dabei hat das Medizinstrafrecht in den vergangenen Jahren – mehr noch als zuvor – erheblich an Bedeutung gewonnen. Ermittlungsbehörden, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Abrechnungsprüfstellen gehen Hinweisen auf mögliche Pflichtverletzungen im Gesundheitswesen zunehmend konsequent nach. Betroffen sind dabei nicht nur Ärztinnen und Ärzte (Stichwort: Arztstrafrecht), sondern ebenso Pflegekräfte, Rettungsdienstmitarbeiter, Hebammen und Entbindungspfleger, Apothekerinnen und Apotheker, Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller sowie Labore, Krankenhäuser und MVZ. Die Verfahren sind häufig komplex, berufsrechtlich sensibel und für die Betroffenen mit erheblichen persönlichen und beruflichen Risiken verbunden.

Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht

Die im Medizinstrafrecht relevanten Vorwürfe lassen sich einer einheitlichen Systematik aus vier Verantwortungsbereichen zuordnen, namentlich:

  • medizinische Entscheidungen und Behandlungsabläufe,
  • wirtschaftliche Vorgänge wie Abrechnungen,
  • regulatorische Anforderungen des Berufs- und Medizinrechts sowie
  • organisatorische Prozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Sie reichen von klassischen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern über Abrechnungsbetrug und Untreuevorwürfe bis hin zu Korruptionsdelikten im Gesundheitswesen und Schweigepflichtverletzungen. Hinzu treten Verfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittel‑ und Medizinprodukterecht sowie Fälle, in denen betriebliche Abläufe in Kliniken oder Praxen strafrechtlich in den Blick geraten.

Die nachfolgenden Seiten differenzieren das Medizinstrafrecht entlang dieser vier systematischen Verantwortungsachsen nach Berufsgruppen, institutionellen Strukturen, verfahrensrechtlichen Abläufen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen kommentieren wir regelmäßig in unseren News zum Arzt‑ und Medizinstrafrecht (insbesondere zu Rechtsprechung, Ermittlungs- und Behördenpraxis sowie legislativen Tendenzen).

Unsere Tätigkeit im Medizinstrafrecht (reaktive Strafverteidigung)

Die unterschiedlichen Vorwurfskonstellationen erfordern jeweils angepasste Verteidigungsstrategien. Wir vertreten Angehörige sämtlicher Gesundheitsberufe im Rahmen der Individualverteidigung sowie Unternehmen und Einrichtungen des Gesundheitswesens in allen Phasen des Medizinstrafverfahrens – von der ersten Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden über die Verteidigung im Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. In vielen Fällen lässt sich eine Hauptverhandlung durch frühzeitige und strukturierte Verteidigung vermeiden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Beratung, der Entwicklung von verfahrenspsychologisch fundierten Verteidigungsstrategien und der Begleitung in berufsrechtlichen und sonstigen Annexverfahren, insbesondere gegenüber berufsständischen Kammern, Approbationsbehörden sowie im vertragsärztlichen Bereich.

Die Verteidigungsstrategie berücksichtigt insbesondere folgende Aspekte:

  • die konkreten Verantwortlichkeiten der Betroffenen,
  • die Besonderheiten medizinstrafrechtlicher Ermittlungen,
  • die kritische Einordnung medizinischer Sachverständigengutachten unter besonderer Berücksichtigung typischer retrospektiver Bewertungsverzerrungen durch eine Ex-post-Betrachtung ohne Behandlungs- und Entscheidungsdruck im Strafverfahren (sog. Rückschaufehler / Hindsight Bias) und
  • die Anforderungen der jeweiligen Verfahrensphase.

Dabei umfasst die Verteidigung auch die strafprozessuale Akutphase, insbesondere bei Durchsuchungen (§§ 102 ff. StPO), Beschlagnahmen und beabsichtigten Beschuldigtenvernehmungen sowie die Sicherung und Auswertung digitaler Patientendaten und elektronischer Dokumentationssysteme.

Unsere Tätigkeit im Medizinstrafrecht erstreckt sich auf Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. Durch unseren Kanzleisitz in Berlin und die wissenschaftlichen sowie Lehrtätigkeiten von Dr. Sebastian T. Vogel, dem Leiter des Dezernats für Medizinstrafrecht, besteht zugleich eine besondere Nähe zur Region Berlin‑Brandenburg und zu den medizinstrafrechtlich relevanten Strukturen in Mittel‑ und Ostdeutschland.

Wissenschaftliche Perspektive im Medizinstrafrecht

Das Dezernat Medizinstrafrecht wird fachlich verantwortet von Dr. Sebastian T. Vogel. Seine wissenschaftliche Tätigkeit, Veröffentlichungen und Vorträge sowie seine langjährige praktische Erfahrung im Medizinstrafrecht prägen die Ausrichtung des Dezernats. Die Verbindung aus wissenschaftlicher Arbeit und forensischer Praxis ermöglicht eine fundierte Einordnung der oftmals komplexen medizinischen, organisatorischen und strafrechtlichen Fragestellungen in diesen Verfahren.

Im und für das Dezernat wirken neben ihm weitere erfahrene Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger mit, die zudem auf Gebieten wie dem Gesundheitsdatenschutz und der Healthcare-Compliance (insbesondere im Bereich präventiver strafrechtlicher Risikoorganisation im Gesundheitswesen) tätig sind.

Vorfeldberatung und interne Untersuchungen

Viele medizinstrafrechtliche Risiken entstehen nicht erst im Ermittlungsverfahren. Wir beraten Krankenhäuser und MVZ, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und sonstige Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Analyse interner Abläufe, der Bewertung strafrechtlicher Risiken und der Vorbereitung auf mögliche Ermittlungsmaßnahmen wie etwa Durchsuchungen. Unser Ansatz von Healthcare-Compliance ist dabei niemals ein One-size-fits-all-Ansatz, sondern immer individuell.

Dabei spielen die internen Abläufe im Gesundheitswesen und deren strafrechtliche Relevanz eine besondere Rolle.

Bei Bedarf begleiten wir zudem interne Untersuchungen als außerstrafprozessuale Sachverhaltsaufklärung im Unternehmen und unterstützen die Kommunikation mit Aufsichts‑ und Ermittlungsbehörden.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Im Medizinstrafrecht treten häufig wiederkehrende verfahrensbezogene und berufsrechtliche Fragestellungen auf, die Mandantinnen und Mandanten regelmäßig beschäftigen. Wie in der Medizin gleicht auch im Medizinstrafrecht kein Fall dem anderen; individuelle Konstellationen, Verantwortlichkeiten und verfahrensbezogene Fragestellungen prägen den jeweiligen Prüfungsmaßstab. Das medizinstrafrechtliche Mandat muss gleichwohl keine intransparent wirkende Blackbox darstellen. Wir sorgen für Aufklärung.

Ansprechpartner

Dr. Sebastian T. Vogel
Fabian Breuer
Dr. André Fredrich