Steuerstrafrecht
Das Risiko wächst
Die Gesetzeslage sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung haben sich in den zurückliegenden Jahren im Bereich des Steuerstrafrechts und Zollstrafrechts für die Betroffenen verschärft. Die Regelungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige haben sich weiter eingeschränkt; Anklageerhebungen und damit Strafprozesse sind wegen der höchstrichterlichen Vorgaben zur strengeren Ahndung von Steuerstrafdelikten häufiger geworden. Daneben weiten sich die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Behörden aus – auch frühere Steueroasen betreffend. Betroffene Unternehmen werden durch diese verschärften Vorgaben zunehmend gefordert, noch verbindlichere Kontrollmechanismen zu verwenden und zu belegen, beispielsweise im Bereich der Taxcompliance. Stets sind die unterschiedlichen Verfahrensregelungen und Abwehrmöglichkeiten im steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren einerseits und im Steuerstrafverfahren andererseits zu beachten. Grundsätzlich ermöglichen teilweise unterschiedliche Regelungen und Wertungen zu Normen im Steuerrecht und Steuerstrafrecht auf unionsrechtlicher Ebene im Verhältnis zu nationalen Regelungen wertvolle Verteidigungsansätze.
FS-PP Berlin verteidigen und beraten in diesem Bereich mit höchster Expertise. Das umfasst eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie die Bearbeitung länderübergreifender Mandate. Das Spannungsverhältnis zwischen den steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten und den strafprozessualen Abwehrechten wird kompetent aufgezeigt und die Verteidigung auf den individuellen Schwerpunkt konzentriert.
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