Vertrauensanwalt der Scout24-Gruppe
Rechtsanwalt Dr. Frank ist Vertrauensanwalt der Scout24-Gruppe

Aufgaben des Vertrauensanwalts
Die Scout24 AG und sämtliche Unternehmen der Scout24-Gruppe treten jeder Form von Korruption, Betrug sowie allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität entschieden entgegen. Die Bestellung eines externen Vertrauensanwalts ist ein wichtiger Bestandteil des installierten integrativen Compliance Management Systems, mit dem Scout24 Rechts- und Regelverstöße in der Scout24-Gruppe vermeiden, identifizieren und sanktionieren will.
Als Vertrauensanwalt ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen, Geheimnisverrat, Verletzung des Datenschutzrechts oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.
Mitarbeiter, die Hinweise auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geben wollen, können sich ebenfalls an Rechtsanwalt Dr. Frank als Vertrauensanwalt wenden.
Der Aufgabenkreis des Vertrauensanwalts ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht. Der Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeiter, Kunden oder Zulieferer.
Der Vertrauensanwalt und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät "Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz Partnerschaft mbB", Berlin, unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Vertrauensanwalt gibt Informationen, die er von einem Hinweisgeber erhalten hat, nur an den für Compliance zuständigen Ansprechpartner bei Scout24 AG weiter, wenn der Hinweisgeber ausdrücklich sein Einverständnis hiermit erklärt hat.
Mitarbeitern steht Dr. Frank auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn die Vertraulichkeit des Vertrauensanwalts in Anspruch genommen werden soll.
Hinweisgeber und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an den Vertrauensanwalt wenden, können selbst entscheiden ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.
Einzelheiten
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Vertrauensanwalt der Scout24-Gruppe Kontakt aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Rechtsanwalt Dr. Frank wird sich dann unverzüglich melden.
In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen (oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail). Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.
Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit dem Vertrauensanwalt anschließen. Nur dann, wenn der Hinweisgeber das ausdrücklich gestattet, wird der Vertrauensanwalt die Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn ein Hinweisgeber das wünscht, wird sein Name nicht genannt werden.
Hinweise können auch über das BKMS® System übermittelt werden.
Siehe dazu die Hinweise weiter unten.
Die Kontaktaufnahme zum Vertrauensanwalt ist für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber risikolos. Er kann sich auch danach noch entscheiden, dass der Vertrauensanwalt Stillschweigen bewahren soll. Eine vom Hinweisgeber gestattete Weitergabe von Informationen kann anonymisiert erfolgen.
Der Vertrauensanwalt ist Beauftragter der Unternehmen der Scout24-Gruppe. Er darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Unternehmen der Scout24-Gruppe zuwiderläuft. Er ist aber beauftragt, Hinweisgebern das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das BKMS® System Kontakt zum Vertrauensanwalt aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.
Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.
Das FS-PP BKMS®System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit dem Vertrauensanwalt sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.
Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen
Kontakt
Dr. Rainer Frank
0049 30 31 86 85 79