Meldestelle für Schrobsdorff Bau AG
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank nimmt Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen

Die Schrobsdorff Bau AG ist seit über 30 Jahren ein fester Bestandteil der Berliner Bau- und Stadtentwicklungsbranche. Dem Unternehmen sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Daher verfügt die Schrobsdorff Bau AG über ein Compliance-Management-System, zu dessen Bestandteilen eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem gehören. Das Hinweisgebersystem und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden auf Fachanwaltskanzlei FS-PP Berlin übertragen.
Aufgaben der Meldestelle
Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechtsverstöße, insbesondere auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Schrobsdorff Bau AG offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Vertragspartner.
Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
Einzelheiten
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Meldestelle Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.
Die Rechtsanwälte von FS-PP Berlin sind Beauftragte der Schrobsdorff Bau AG. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeberin zuwiderläuft. Sie sindaber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Rainer Frank
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.