Externer Compliance-Beauftragter
Der Rechtsanwalt als externer Compliance-Beauftragter; zertifiziert als Compliance-Officer und Compliance-Auditor- spezifische Dienstleistungen für mittlere Unternehmen
FS-PP Berlin beraten nicht nur Unternehmen und Organisationen in Fragen der Compliance, sondern übernehmen mit den Anwaltskompetenzen zertifizierter Compliance Officer und zertifizierter Compliance Auditor auch die Aufgaben eines anwaltlichen externen Compliance-Beauftragten für mittelständische Unternehmen der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Das kann auf Dauer oder auch temporär realisiert werden - z. B. für die Elternzeit der/des Compliance-Beauftragten oder Compliance-Officers.
Compliance-Management-Systeme und Compliance-Beauftragte
Vorstände und Geschäftsführungen sind verpflichtet, ein dem jeweiligen Unternehmen angemessenes Risikomanagement zu installieren und dafür Sorge zu tragen, dass Risiken betriebsbezogener Rechtsverletzungen vorgebeugt, tatsächliche Rechtsverletzungen erkannt und auf sie reagiert wird. Compliance - verstanden als Rechts- und Regeleinhaltung - ist Bestandteil von Leitungsverantwortung und verlangt nach modernem Verständnis die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems.
Die Funktionsstellung Compliance kann besetzt werden mit einem Compliance-Officer, der auch Linienbefugnisse hat, üblicherweise wird aber eine Stabsstellenfunktion gewählt, dann sprechen wir richtigerweise von einem Compliance-Beauftragten. Der Compliance-Beauftragte ist regelmäßig direkt der Leitungsebene unterstellt. Er hat allgemein auf Compliance im Unternehmen hinzuwirken, darf sich hierfür überall informieren, Hinweise und Ratschläge geben, Prüfungen durchführen. Er berichtet periodisch oder anlassbezogen der Leitungsebene. Dort werden die gebotenen Entscheidungen getroffen, der Compliance-Beauftragte hat selbst kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern.
Externe Compliance-Beauftragte
Der Compliance-Beauftragte kann durchaus extern bestellt werden. Erforderlich sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet Compliance und selbstverständlich eine gute Zusammenarbeit mit den internen Funktionsstellen wie unter anderem Revision, Risikomanagement.
Der externe Compliance-Beauftragte ist insbesondere bei der Aufgabe der systematischen Risikoidentifikation in besonderem Maße auf die Unterstützung durch die interne Organisation angewiesen.
Große Unternehmen verfügen über die Ressourcen, eine interne Funktionsstelle des Compliance-Beauftragten zu unterhalten. Mittelgroße Unternehmen scheuen den Aufwand und lassen dann die Aufgabe des Compliance-Beauftragten von einem vorhandenen Mitarbeiter "miterledigen". Oft tritt das den Leiter Recht oder Revision. Das ist aber keine gute Lösung, weil die Linienfunktion nicht ohne weiteres mit der Stabsstellenfunktion harmoniert. Hier kann es sich als vorteilhaft erweisen, durch externe Beauftragung organisatorische Unabhängigkeit zu schaffen.
Spezifisches Dienstleistungsangebot des anwaltlichen externen Compliance-Beauftragten
FS-PP Berlin bieten die Leistungen eines anwaltlichen externen Compliance-Beauftragten an. Das Spezifikum ist die Konzentration auf die anwaltliche rechtsberatende Tätigkeit, also die Beurteilung rechtlicher, insbesondere haftungsrechtlicher Risiken und das Aufzeigen von Wegen zur Beherrschung dieser Risiken. Das und nichts anderes ist der Kern von Compliance.
Grundlage der Leistungen ist ein genau definierter Anwaltsauftrag in der Form eines Rechtsberatungs- und Geschäftsbesorgungsvertrages.
FS-PP Berlin können kostenschonend arbeiten, weil sie kein Rad neu erfinden müssen. Dafür bürgen langjährige Erfahrung in der Verteidung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in der Compliance Beratung und der Auditierung von Compliance Management Systemen.
Kompetenzen bei FS-PP Berlin
5 Fachanwälte für Strafrecht, 2 Compliance-Auditoren (TÜV), 3 Compliance-Officer (Steinbeis), 1 Healthcare Compliance-Officer (Steinbeis), 1 Mediator, 3 Datenschutzbeauftragte (TÜV), 1 Datenschutz-Auditor, 1 Data Protection Risk Manager (Hochschulzertifikat FOM)
Erfahrung und Referenzen
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank, zertifizierter Compliance Auditor (TÜV) und zertifizierter Compliance Officer (Steinbeis), wurde zum anwaltlichen externen Compliance-Beauftragten der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG bestellt und übte diese Funktion 2014/2015 aus. Im Jahr 2018 war er vorübergehend externer anwaltlicher Compliance-Beauftragter von Messe Berlin GmbH. Gegenwärtig (2021) ist er Compliance-Beauftragter eines mittelständischen Spezialmaschinenbauers und einer bundeseigenen Stiftung des öffentlichen Rechts.
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