Die bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG als älteste und eine der aktivsten Berliner Wohnungsbaugenossenschaften tritt jeder Form von Korruption, Betrug, Bestechung oder sonstigen Erscheinungen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Rechtsverletzungen entschieden entgegen. Die bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG hat deshalb ein Compliance Management System. Dazu gehören eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem. Hinweisgebersystem und die Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrages auf FS-PP Berlin übertragen. 

Aufgaben der Meldestelle

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle, insbesondere nicht für Beschwerden aus einem Mietverhältnis.

Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle eine anwaltliche Rechtsprüfung und das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit den Anwälten der Meldestelle Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Die Hinweisperson kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Anwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weiterverarbeiten sollen.

Die Anwälte sind Beauftragte der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Meldestelle der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. 

Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. 

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-922

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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