Vertrauensanwälte für bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG

Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister sind Ombudspersonen für die bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG

Die bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG als älteste und eine der aktivsten Berliner Wohnungsbaugenossenschaften tritt jeder Form von Korruption, Betrug, Bestechung oder sonstigen Erscheinungen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Rechtsverletzungen entschieden entgegen.

Die Bestellung von externen anwaltlichen Ombudspersonen (synonym verwendet auch Ombudsmann oder Vertrauensanwälte) ist Bestandteil des Compliance Managements Systems der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG. Das Compliance Management System bildet die Grundlage dafür, im eigenen Geschäfts- und Unternehmensbereich Rechts- und Regelverstöße durch ein vorhandenes Bewusstsein der Mitarbeitenden schon zu vermeiden, aber auch zu identifizieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Durch das Ombudssystem soll ein zusätzlicher Kommunikationsweg geschaffen werden, der Teil der Kultur der Offenheit bei der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG ist. Dadurch sollen sowohl die Genossenschaft als auch Dritte vor Rechtsverletzungen geschützt werden.

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen beschränkt sich auf Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht. Die Ombudspersonen sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Mieter oder Mietinteressenten.

Einzelheiten

Als Ombudspersonen sind Rechtsanwalt Dr. Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister Ansprechpartner/in für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise geben können auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen, auch hinsichtlich Diskriminierung oder (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz. Hinweispersonen können wählen, ob sie mit einer männlichen oder einer weiblichen Ansprechperson Kontakt aufnehmen wollen. Die Hinweisperson kann diesen Wunsch zu Beginn der Kontaktaufnahme äußern.

Die Ombudspersonen und alle Mitarbeitenden der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudspersonen geben Hinweise, die sie von einer Hinweisperson erhalten haben nur dann (und nur an die vorab im Unternehmen bestimmte Kontaktperson weiter, wenn die Hinweisperson sich ausdrücklich hiermit einverstanden erklärt hat. Das Einverständnis ist schriftlich zu dokumentieren.

Für Personen, die Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Hoffmeister als Ombudspersonen der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG kontaktieren wollen, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Hinweise können auch über das FS-PP BKMS® System übermittelt werden. Siehe dazu die Hinweise weiter unten.

Regelmäßig wird am Anfang des Hinweises eine fernmündliche Kontaktaufnahme oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail mit der Ombudsperson stehen. Schon im Rahmen des ersten Gesprächs kann häufig eine Klärung der Bedeutung des Hinweises erfolgen.

Daran kann sich, in geeigneten Fällen und soweit die Hinweisperson damit einverstanden ist, ein persönliches Gespräch anschließen, in dem der Sachverhalte so genau wie möglich aufgenommen werden soll.

Nur nach entsprechender zu dokumentierender Freigabe wird der Hinweis an die feste Kontaktperson im Unternehmen weitergeleitet. Wenn die Hinweisperson dies wünscht, wird ihr Name nicht genannt. Die Kontaktaufnahmen zu den Ombudspersonen ist deshalb auch für unentschlossene Hinweispersonen risikolos, weil diese jederzeit entscheiden können, dass die Ombudspersonen Stillschweigen wahren sollen.

Die Ombudspersonen sind Beauftragte der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG Sie dürfen einer Hinweisperson niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG zuwiderläuft. Sie sind aber vom Unternehmen beauftragt, einer Hinweisperson das aufgrund seiner Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Ombudsperson aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

guetesiegel bkms

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

 

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-922

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister