Compliance-Meldestelle
Anwaltliche Ombudspersonen / Vertrauensanwälte / BKMS® System vorhanden
Anwaltliche Funktion für die Entgegennahme vertraulicher Hinweise auf Rechtsverstöße
FS-PP Berlin übernehmen die Aufgaben einer externen anwaltlichen Ombudsperson, eines Vertrauensanwalts / einer Vertrauensanwältin als Instrument der Prävention und zur Aufdeckung von Korruptionsfällen sowie von Straftaten und anderen Rechtsverstößen im, aus dem und gegen das Unternehmen oder die Organisation.
Interne Medestelle
FS-PP Berlin übernimmt darüber hinaus auch die weitergehenden Aufgaben einer internen Meldestelle, wie sie von der EU-Richtlinie 2019(1937) und vom Hinweisgeberschutzgesetz (Entwurf) vorgeschrieben werden. Siehe zu diesem Leistungsangebot den Link unten.
Leistungsangebot BKMS® System
Seit 2018 verfügt FS-PP Berlin über das BKMS® System. Im Rahmen von Mandaten als externe anwaltliche Ombudsperson gewährleistet das BKMS® System als zertifiziertes, sicheres System nicht nur Vertraulichkeit, sondern sogar die Anonymität auch im Verhältnis zwischen potentiellen Hinweispersonen und den beauftragten Ombudspersonen / Vertrauensanwälten. Weitere Informationen siehe den Link unten.
Eine Stellungnahme zur Entscheidung des LG Bochum vom 16.03.2016 – 6 Qs 1/16 finden Sie hier.
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