Compliance-Meldestelle
Anwaltliche Ombudspersonen / Vertrauensanwälte / BKMS® System vorhanden
Anwaltliche Funktion für die Entgegennahme vertraulicher Hinweise auf Rechtsverstöße
FS-PP Berlin übernimmt die Aufgaben von Vertrauensanwälten, anwaltlichen Ombudspersonen zur anwaltsvertraulichen Entgegennahme und rechtlichen Bewertung von Hinweisen auf Rechts- oder Regelverstöße.
Compliance-Medestelle
Darüber hinaus übernimmt FS-PP Berlin im Rahmen anwaltlichen Mandatsvertrages weitergehende Rechtsdienstleistungen in Zusammenhang mit der Aufklärung und rechtlichen Bewertung von Verdachtsfällen, die auf Hinweisen beruhen. Durch einen solchen Anwaltsauftrag können Auftraggeber ihren Pflchten nach dem HinSchG gerecht werden, eine Compliance-Meldestelle einzurichten. Alle originär unternehmenseigenen Funktionen und Entscheidungskompetenzen verbleiben beim Auftraggeber. FS-PP Berlin ist kein Delegationsempfänger von Linienfunktionen und tritt auch nicht in eine unternehmensinterne Funktionsstellung ein (Auslagerung). FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und erfüllt gerade hierdurch die Anforderungen des HinSchG an die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit der Meldestelle.
Leistungsangebot BKMS® System
Seit 2018 verfügt FS-PP Berlin über das BKMS® System und setzt es als technisch sicheren Kommunikationskanal ein. Hinweisgebende Personen können so auch gegenüber FS-PP Berlin ihre Identität verbergen und gleichwohl über einen Postkasten im System sicher mit FS-PP Berlin kommunizieren. Weitere Erläuterungen finden Sie hier.
Ansprechpartner