Aufgaben der Ombudspersonen

Die BWI GmbH tritt jeder Form von Korruption, Betrug, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Die Bestellung externer anwaltlicher Ombudspersonen ist Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die BWI GmbH Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchte.

Als Ombudspersonen sind Rechtsanwälte Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister für Beschäftigte und Geschäftspartner von der BWI GmbH bestellt worden. Sie nehmen auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen entgegen (Whistleblowing).

Der Aufgabenkreis der anwaltlichen Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht. Dazu gehören auch Verletzungen von persönlichen Rechten (#MeToo).

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank und/oder Rechtsanwältin Hoffmeister als Ombudspersonen der BWI GmbH Kontakt aufnehmen möchten, wurde eine gesonderte Telefonnummer eingerichtet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Ombudspersonen werden sich dann unverzüglich melden.

Die Ombudspersonen können in deutscher und englischer Sprache auch per E-Mail kontaktiert werden.

Nur wenn die Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die  Ombudspersonen die Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn eine Hinweisperson es wünscht, wird ihr Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet .

Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback, wie ihre Meldung bewertet und was veranlasst wurde.

Die Kontaktaufnahme zu den anwaltlichen Ombudspersonen ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die angesprochene Ombudsperson Stillschweigen bewahren soll.

Die Ombudspersonen sind Beauftragte der BWI GmbH. Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der BWI GmbH zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, den Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 31 86 85 916
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 Portrait Sophia Hoffmeister