DUO PLAST AG sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden, Kunden, Partner sowie aller Stakeholder. Daher verfügt DUO PLAST AG über ein modernes Compliance-Management-System. Die Bestellung derexternen anwaltlichen Ombudspersonen ist Bestandteil des installierten integrativen Compliance-Management-Systems.

Aufgaben der Ombudspersonen

Als Ombudspersonen sind ist Rechtsanwalt Dr. David Albrecht und Rechtsanwältin Sophia  Hoffmeister Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße oder auf Missstände geben können. Dazu gehören auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.  

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist darauf beschränkt. Die Ombudspersonen sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeitende, Vertragspartner, Kunden. 

Die Ombudspersonen und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudspersonen geben Informationen nur dann an die Compliance-Funktion von DUO PLAST AG weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudspersonen schützen dann die Identität der Hinweisperson. 

Mitarbeitenden von DUO PLAST AG steht die Ombudsperson auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll. 

Hinweispersonen und Mitarbeitende, die sich mit Fragen an die Ombudspersonen wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit den Ombudspersonen Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme 

ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudspersonen Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Ombudspersonen sind Beauftragte von DUO PLAST AG. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen. 

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

guetesiegel bkms

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

 Kontakt

Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr David Albrecht Portrait Sophia Hoffmeister