Was ist Politikstrafrecht?

Politikstrafrecht umfasst strafrechtliche Verfahren gegen Politikerinnen und Politiker, die diese qua Amt oder Mandat treffen können, auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene. Politikstrafrecht ist dabei kein eigenständiger Gesetzestitel, sondern bezeichnet strafrechtliche Risiken im spezifischen Verantwortungsraum politischer Ämter und Mandate. Im Fokus dessen stehen

  • Vermögensdelikte wie Untreue und Betrug,
  • Korruptionsvorwürfe (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, unzulässige Interessenwahrnehmung), aber auch
  • Äußerungsdelikte,
  • Staatsschutzdelikte im Sinne des Schutzes von Bestand und Sicherheit des Staates gegen Angriffe von innen heraus sowie
  • das Risiko, sich als Politiker wegen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten strafbar zu machen, wenn auf mögliche oder eingetretene Gefahren inadäquat reagiert wird.

Politikstrafrecht ist Teil des allgemeinen Strafrechts und steht in engem Austausch mit der allgemeinen Dogmatik der Vermögensdelikte, Amtsdelikte und Organisationsdelikte.

Politikstrafrecht lässt sich dabei entlang zentraler Verantwortungsdimensionen politischer Tätigkeit denken: Vermögensverantwortung, Amtspflichten, Kommunikationsverantwortung und Organisationsverantwortung in Krisen- und Verwaltungslagen.

In den vergangenen Jahren haben Verfehlungen im politischen Kontext, echte wie vermeintliche, immer häufiger nicht mehr „nur“ mediale und politische Konsequenzen haben können bis hin zum Amts- oder Mandatsverlust – die Vielzahl öffentlichkeitswirksamer Strafverfahren in jüngerer Zeit sowie die Zunahme solcher Fälle in der bundesweiten Beratungs- und Verteidigertätigkeit von FS-PP Berlin jenseits medialer Berichterstattung zeigen, dass das Risiko strafrechtlicher Verfolgung für politische Amts- und Mandatsträger in den letzten Jahren signifikant gestiegen ist.

Die Verfahren sind häufig komplex, in vielerlei Hinsicht höchstsensibel und für die Betroffenen mit erheblichen persönlichen und beruflichen Risiken verbunden. FS-PP Berlin agiert dabei auf drei Ebenen für betroffene Einzelpersonen und Institutionen. Wir

  • verteidigen im Rahmen bereits eingeleiteter Strafverfahren,
  • beraten auf dem Gebiet der Compliance, um die Gefahr von Fehlverhalten bereits im Vorfeld zu reduzieren und im Nachhinein die richtigen Maßnahmen zu treffen,
  • sind Zeugenbeistand in Untersuchungsausschüssen, wenn es an die parlamentarische Aufarbeitung vermuteter Missstände oder möglichen Fehlverhaltens geht.

Die nachfolgenden Seiten differenzieren das Politikstrafrecht entlang dieser drei systematischen Beratungsfelder von FS-PP Berlin im Detail und werden durch eine eigenständige FAQ-Seite zur ersten Orientierung ergänzt.

Aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen kommentieren wir regelmäßig in unseren News (insbesondere zu Rechtsprechung, Ermittlungs- und Behördenpraxis sowie legislativen Tendenzen).

Die Kanzleipartner Dr. David Albrecht und Dr. Sebastian T. Vogel sind Herausgeber des Buchs Politikstrafrecht, des ersten zusammenhängenden Werks auf diesem Gebiet. Das Buch bündelt Rechtsprechung, strafrechtliche Dogmatik und praktische Fallanalysen und trägt für Praktiker in Politik, Verwaltung, Behörden, öffentlichen Unternehmen, Justiz und Anwaltschaft zur wissenschaftlichen Fundierung und Konturierung des Politikstrafrechts bei.

Bestimmte Politikstrafrechtsfragen (z. B. Untreue in politischen Ämtern, Grenzen von § 108e StGB, Organisationspflichten bei Katastrophen) sind beständig Gegenstand kontroverser Rechtsprechung und Literatur. Wir begleiten diese Entwicklungen im Buch und in unseren News laufend.

Das Politikstrafrecht auf unserer Website ist entlang dieser drei Beratungsfelder strukturiert: Verteidigung im Strafverfahren, Vorfeldberatung und interne Untersuchungen, Begleitung in Untersuchungsausschüssen; jede Unterseite vertieft eines dieser Felder.

Unsere Tätigkeit im Politikstrafrecht (reaktive Strafverteidigung)

Die unterschiedlichen Vorwurfskonstellationen erfordern jeweils angepasste Verteidigungsstrategien. Dabei folgt unsere Verteidigung im Politikstrafrecht einer Dreiteilung: materiell-rechtlich, prozessrechtlich, verfahrenspsychologisch. (Potenzielle) Mandanten sind Angehörige sämtlicher politischen Ebenen, Amts- wie Mandatsträger sowie Behörden und Institutionen des Politikbetriebes (z. B. Parteien und Fraktionen) in allen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden über die Verteidigung im Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. In vielen Fällen lässt sich eine Hauptverhandlung durch frühzeitige und strukturierte Verteidigung vermeiden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Beratung, der Entwicklung von verfahrenspsychologisch fundierten Verteidigungsstrategien unter Beachtung ggf. beamtenrechtlich-disziplinarischer oder partei- oder fraktionsinterner Annexverfahren.

Die Verteidigungsstrategie berücksichtigt insbesondere folgende Aspekte:

  • die konkreten Verantwortlichkeiten der Betroffenen,
  • die Besonderheiten politikstrafrechtlicher Ermittlungen,
  • die verfahrenspsychologischen Aspekte bei Ermittlungen gegen „die da oben“,
  • die Anforderungen der jeweiligen Verfahrensphase,
  • politische, mediale und reputative Risiken, etwa drohender Amts- oder Mandatsverlust, parteiinterne Konsequenzen oder dauerhafte Reputationsschäden.

Dabei umfasst die Verteidigung auch die strafprozessuale Akutphase, insbesondere bei Durchsuchungen (§§ 102 ff. StPO), Beschlagnahmen und beabsichtigten Beschuldigtenvernehmungen.

Vorfeldberatung und interne Untersuchungen

Viele politikstrafrechtliche Risiken entstehen nicht erst im Ermittlungsverfahren. Behörden, Ministerien, Parteien, Fraktionen und sonstigen Unternehmen im politischen Bereich (z. B. staatsnahen Unternehmen, politischen Stiftungen) bieten wir Beratung bei der Analyse interner Abläufe, der Bewertung strafrechtlicher Risiken und der Vorbereitung auf mögliche Ermittlungsmaßnahmen wie etwa Durchsuchungen. Unser Ansatz von Compliance ist dabei niemals ein One-size-fits-all-Ansatz, sondern immer individuell.

Dabei spielen die internen Abläufe in der Politik und deren strafrechtliche Relevanz eine besondere Rolle.

Bei Bedarf begleiten wir zudem interne Untersuchungen als außerstrafprozessuale Sachverhaltsaufklärung und unterstützen die Kommunikation mit Externen wie z. B. den Ermittlungsbehörden.

Begleitung bei Untersuchungsausschüssen

Unabhängig von Strafverfahren, parallel dazu oder in deren Folge kann es bei vermuteten Missständen oder Fehlern auch zu einer parlamentarischen Aufarbeitung im Rahmen von Untersuchungsausschüssen kommen. Untersuchungsausschüsse sind parlamentarische Aufklärungsinstrumente, deren Ergebnisse politische und rechtliche Folgen haben können; Zeugenaussagen können später u. a. auch in strafrechtlichen Verfahren Bedeutung entfalten. In solchen Untersuchungsausschüssen auf Landes- oder Bundesebene werden meist zahlreiche Zeuginnen und Zeugen aus Ministerien, Behörden oder sonstigen Institutionen gehört, teils stunden- und tagelang. Sich diesen Befragungen zu stellen, braucht eine gute Vorbereitung und bestenfalls auch des Beistands direkt bei der Vernehmung. FS-PP Berlin übernimmt das.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Im Politikstrafrecht treten häufig wiederkehrende verfahrensbezogene Fragestellungen auf, die Mandantinnen und Mandanten regelmäßig beschäftigen. Wie in der Politik ist auch im Politikstrafrecht die Lage regelmäßig dynamisch und sind bloße Fakten nicht das Einzige, was zählt. Zeitpunkt, Tonalität und Strategie in der Argumentation sind ebenso wichtig wie individuelle Befindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und verfahrensbezogene Fragestellungen. Das zu überblicken und auf unterschiedliche Lagen individuell zu reagieren, ist unser Auftrag.

Ansprechpartner
Dr. David Albrecht
Dr. Sebastian T. Vogel