Hinweisgebersystem Condecta AG
Vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen auf Rechtsverstöße
Die Condecta AG tritt jeder Form von Korruption, Fraud (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue), sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen (z. B. gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht) entschieden entgegen. Die Bestellung der externen Ombudspersonen ist Bestandteil des Compliance Management Systems der Condecta AG.
Aufgaben der Ombudspersonen
Die Ombudspersonen sind für die Beschäftigten der Condecta AG, ihre Geschäftspartner und sonstige Dritte bestellt, die auf vertraulichem Wege Hinweise auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder die Verhaltensgrundsätze der Condecta AG, insbesondere auf Korruption, Fraud, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können. Dazu zählen auch Hinweise auf die Verletzung von Vorschriften des Umwelt-, Arbeits-, oder Daten- und Informationsschutzes.
Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.
Einzelheiten
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als Ombudspersonen der Condecta AG Kontakt aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Vertrauensanwälte werden sich dann unverzüglich melden.
Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Ombudspersonen die Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber es wünscht, wird ihr/sein Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.
Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit eine Rückmeldung, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.
Die Kontaktaufnahme zu den Ombudspersonen ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Die hinweisgebende Person kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudspersonen bewahren sollen.
Die Ombudspersonen sind Beauftragte der Condecta AG. Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Condecta AG zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Kontakt
Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 31 86 85 918
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz im Hinweisgerbersystem.