Fast alle Unternehmen und Organisationen sind in Deutschland nach dem GwG verpflichtet. Das Geldwäschegesetz definiert Geldwäscheprävention als Leitungsaufgabe. Verpflichtete Unternehmen haben ein „Mitglied der Leitungsebene“ zu bestimmen, das für das GwG-Risiko-Management verantwortlich ist.

Im Nicht-Finanzsektor existieren 13 Verpflichteten-Sektoren mit ca. einer Million verpflichteten Unternehmen und mehr als 330 Aufsichtsbehörden.

§ 2 GwG bestimmt, wer GwG-verpflichtet ist. Je nach Verpflichtung und Sektor existieren eine Reihe von Privilegierungen und Besonderheiten.

 

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Dr. Niklas Auffermann