Geht ein Verfahren vor Gericht und zeitigen die Tatsacheninstanzen nur unzureichend begründete Ergebnisse, bleibt die Revision die letzte Möglichkeit zur Korrektur. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind streng; die Argumentation in der Sache bedarf profunder Kenntnisse im Verfahrensrecht, im materiellen Recht und speziell im Revisionsrecht. Verfahrensrügen und Sachrügen kann nur der mit einiger Erfolgsaussicht erheben, der Urteile zu lesen und anzugreifen weiß.

Ist der Rechtsweg erschöpft, gibt es ausnahmsweise doch noch eine weitere Möglichkeit: die der Landesverfassungsbeschwerde oder der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese Option gilt es immer dann zu prüfen, wenn Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt sind, sei es durch letztinstanzliche Urteile, fehlerhafte Durchsuchungen, Haftentscheidungen oder sonstige Zwangsmaßnahmen oder durch Strafgesetze.