Aufgaben der Vertrauensanwälte

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Rainer Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister sind Vertrauensanwälte für Charité - Universitätsmedizin Berlin.

Charité - Universitätsmedizin Berlin bezieht damit Position gegen jede Form strafbarer Rechtsverstöße, insbesondere gegen Korruption und Betrug. Die Bestellung der externen Vertrauensanwälte ist Bestandteil des installierten Compliance Management Systems zur Vermeidung von Rechtsverstößen und erstreckt sich deshalb auch auf den Verdacht von Straftaten persönliche Rechte und auf unzulässige Grenzverletzungen.

Als Vertrauensanwälte für Charité - Universitätsmedizin Berlin sind Rechtsanwalt Dr. Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber auf Straftaten und schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, insbesondere - aber nicht ausschließlich - aus dem Bereich Korruption und allgemein des Wirtschaftsstrafrechts. Hinweise auf strafbare Verletzungen des persönlichen Stelbstbestimmungsrechts und unzulässige Grenzverletzungen gehören dazu. Für Hinweise aus diesem Bereich steht mit Frau Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister Hinweispersonen auch eine Vertrauensanwältin zur Verfügung.

Die Vertrauensanwälte und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie geben Informationen über einen verdächtigen Sachverhalt, die sie von einer Hinweisperson erhalten, nur dann (und nur an den Leiter Compliance der Charité) weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt.

Auf Wunsch können Hinweispersonen anonym bleiben. 

Einzelheiten

Für Personen, die Rechtsanwalt Dr. Frank als Vertrauensanwalt oder Rechtsanwältin Hoffmeister als Vertrauensanwältin für Charité - Universitätsmedizin Berlin auf einen verdächtigen Sachverhalt hinweisen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer geschaltet und eine gesonderte E-Mail Adresse eingerichtet worden. Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt ein Anrufbeantworter Nachrichten auf.

In den meisten Fällen wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch eine Hinweisgeberin oder einen Hinweisgeber stehen. Hier kann schon eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen. In geeigneten Fällen wird sich ein persönliches Gespräch der Hinweisperson mit der Vertrauensanwältin oder dem  Vertrauensanwalt anschließen. Der Sachverhalt soll dabei so genau wie möglich aufgenommen werden.

Die Vertrauensanwälte werden die Informationen nur dann an den Leiter Compliance der Charité weiterleiten, wenn die Hinweisperson hierzu das ausdrückliche Einverständnis erklärt. Die Weitergabe der Informationen kann anonymisiert, also ohne Nennung des Namens der Hinweisperson geschehen.

Für eine noch unentschlossene Hinweisperson ist die Kontaktaufnahme deshalb risikolos. Sie / er kann sich immer noch entscheiden, die Vertrauensanwälte sollen Stillschweigen bewahren. Auch dieses Recht wird Hinweispersonen zugestanden, damit der Weg zu den Vertrauensanwälten auch offen steht, wenn eine Hinweisperson noch nicht weiß, ob sie sich am Ende für eine Weiterleitung entscheiden wird.

Die Vertrauensanwälte sind Beauftragte der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Charité zuwiderläuft. Sie werden aber eine Hinweisperson das auf ihre / seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren im Einzelnen erläutern.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 31 86 85 45
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Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister