Die Umwelt als natürliche Lebensgrundlage des Menschen ist heute umfassend strafrechtlich geschützt. Im 29. Abschnitt des StGB - Straftaten gegen die Umwelt – wird zum einen die rechtswidrige Verletzung der Umweltmedien Wasser in § 324 StGB, Luft in § 325 StGB und Boden in § 324 a StGB unter Strafe gestellt. Zum anderen werden umweltgefährdende Handlungen wie der Umgang mit gefährlichen Abfällen in § 326 StGB, das Betreiben gefährlicher Anlagen in § 327 StGB und der Umgang mit radioaktiven und anderen gefährlichen Stoffen in § 328 StGB unter Strafe gestellt, wenn sie ohne behördliche Erlaubnis erfolgen. In den Umweltfachgesetzten sind diverse Ordnungswidrigkeiten geregelt.

Fahrlässigkeit genügt für die Strafbarkeit im Umweltstrafrecht

Die Grenzen vom erlaubten zum strafbaren Handeln können leicht überschritten werden. Die fahrlässige Überschreitung eines Grenzwertes in einem Genehmigungsbescheid kann eine Straftat sein. Eine Ordnungswidrigkeit kann das fahrlässige Versäumnis sein, den aktuell gültigen Stand der Sicherheitstechnik an einer Anlage oder Verfahrensweise umzusetzen.

Fachwissen und Erfahrung - auch im Umgang mit Aufsichtsbehörden

Die Beratung und Verteidigung in Umweltstrafsachen und Umweltordnungswidrigkeiten erfordert neben der Kenntnis der besonderen Straftatbestände auch Fachkenntnisse im Umweltverwaltungsrecht. Die Anwälte von FS-PP Berlin verfügen als Strafverteidiger und Berater in Umweltstrafsachen über das Fachwissen und die Erfahrung – und zwar auch im unumgänglichen Kontakt zu den Aufsichtsbehörden.

Vorträge Umwelthaftungsrecht und Umweltstrafrecht für Mitarbeiter und Führungskräfte

Vorträge zur Haftung von Mitarbeitern und Führungskräften im Umweltstrafrecht und Umweltordnungswidrigkeitenrecht werden regelmäßig in Unternehmen gehalten. Dabei geht es auch um rechtssicheres Verhalten im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und Umweltbehörden. Aus langjähriger Vortragstätigkeit ist ein besonderes Erfahrungswissen in diesem besonderen Rechtsbereich gewachsen.

 

 

Ansprechpartner

Dr. Rainer Frank

Dr. David Albrecht