Vertrauensanwalt und Meldestelle der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH
Dr. Rainer Frank ist Vertrauensanwalt und Compliance-Meldestelle

Aufgaben des Vertrauensanwalts und Meldestelle
Dr. Rainer Frank ist Vertrauensanwalt und übernimmt die Aufgaben der internen Meldestelle nach § 12, 13 HinSchG für die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH. Dazu wurden ihm eine besondere Unabhängigkeit und das Recht zum Ergreifen von Folgemaßnahmen nach §§ 12, 13 HinSchG eingeräumt.
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH tritt jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität entschieden entgegen. Die Bestellung eines Vertrauensanwalts ist Bestandteil des internen Sicherungssystems, mit dem die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH Rechts- und Regelverstöße im eigenen Geschäfts- und Unternehmensbereich vermeiden, identifizieren und sanktionieren und sich vor Rechtsverletzungen durch Dritte schützen will.
Einzelheiten
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH offen. Die interne Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Kunden. Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung. Für weitere Informationen zum Verfahrensgang beachten Mitarbeitende bitte die Richtlinie zum Hinweisgeber*innensystem.
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Rainer Frank
030 - 31 86 85 914