Präventive Beratung und strafrechtliche Verteidigung aus einer Hand

Rechtsanwalt Militsch-Gumm ist auf Wirtschaftsstrafrecht und Finanzregulatorik spezialisiert und in Berlin tätig. Er berät, verteidigt und vertritt an der Schnittstelle von Regulatorik des Finanzsektors sowie der Geldwäscheprävention und des Wirtschaftsstrafrechts. Sein Ansatz ist die Verbindung der präventiven Beratung mit der strafrechtlichen Verteidigung. Beide Perspektiven sind im Finanzsektor eng verbunden. Denn ein bestmögliches Ergebnis kann für Mandanten nur erreichen, wer beides kann: Regulatorik und Strafrecht.

Präventive Beratung – Geldwäscheprävention, Finanzregulatorik, Sanktionsrecht

Viele Strafverfahren im Finanz- und Kapitalmarktbereich, der Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierungsabwehr sowie im Sanktionsrecht beginnen nicht mit kriminellen Absichten, sondern mit regulatorischen Fehlern. Eine Erlaubnispflicht wird übersehen. Ein Risikomanagement ist unzureichend. Aufsichtsrechtliche Pflichten werden fehlerhaft eingeschätzt.

Unternehmen und ihre Verantwortlichen erhalten bei einer präventiven Beratung von Rechtsanwalt Militsch-Gumm belastbare rechtliche Einschätzungen zu aufsichtsrechtlichen Pflichten, Erlaubniserfordernissen und geldwäscherechtlichen Anforderungen. Und das bevor diese strafrechtlich relevant werden können.

Strafverteidigung – Wirtschafts- und Finanzstrafrecht

Ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft, sind Bußgelder einer Aufsichtsbehörde wie der BaFin zu erwarten oder ist bereits eine Anklage erhoben, verteidigt Rechtsanwalt Militsch-Gumm in allen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Aus der Verteidigungspraxis zeigt sich dabei: Wer die Regulatorik vertieft kennt und mit ihr argumentieren kann, erreicht die besten Ergebnisse für seine Mandanten.

Nebenklägervertretung – Geschädigteninteressen aktiv im Strafverfahren durchsetzen

Nicht jeder Geschädigte (ob Unternehmen oder Einzelperson), der von einer Straftat betroffen ist, möchte den Ausgang eines Strafverfahrens passiv abwarten. Wenn ehemalige Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Dritte durch unerlaubte Finanzdienstleistungen, Untreue, Betrug, Korruption oder ähnliche Delikte Schaden angerichtet haben, können Unternehmen und Einzelpersonen als Nebenkläger aktiv am Strafverfahren teilnehmen.

Rechtsanwalt Militsch-Gumm begleitet Unternehmen und Einzelpersonen in dieser Rolle vollständig: Von der Erstattung der Strafanzeige über die Begleitung im Ermittlungsverfahren bis zur Vertretung als Nebenklägervertreter in der Hauptverhandlung. Das Ziel ist die bestmögliche Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.

Regulatorische Expertise

Rechtsanwalt Militsch-Gumm berät im deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrecht, insbesondere zu:

  • Geldwäscheprävention: GwG, EU-Geldwäschepaket (EU-GWVO, AMLA-Verordnung, AMLD6), Sorgfalts- und Meldepflichten, Transparenzregister, Risikomanagementsysteme
  • Finanzaufsichtsrecht: KWG, CRR/CRD, Erlaubnispflichten und deren Grenzen, Verantwortung von Geschäftsleitern
  • Kapitalmarktrecht: WpHG, KAGB, MiFID II, Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
  • Zahlungsdienste und Kryptowerte: ZAG, MiCAR, Einordnung digitaler Geschäftsmodelle
  • Sanktionsregulatorik: Einhaltung von Sanktionsregimen, insbesondere der EU.

Expertise im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht

Im Bereich des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts verteidigt und vertritt Rechtsanwalt Militsch-Gumm insbesondere in Verfahren, die an der Schnittstelle von Aufsichtsrecht und Strafrecht entstehen. Dazu zählen:

  • Erbringung von Dienstleistungen ohne Erlaubnis: unter anderem unerlaubte Bankgeschäfte (§ 54 KWG), unerlaubte Zahlungsdienste (§ 63 ZAG), unerlaubtes Betreiben einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 339 KAGB)
  • Kapitalmarktstrafrecht: Insiderhandel und Marktmanipulation (§§ 119 und 119a WpHG)
  • Geldwäsche (§ 261 StGB) - einschließlich leichtfertiger Begehung und Organisationsverantwortung
  • Betrug und Kapitalanlagebetrug (§§ 263, 264a StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB), insbesondere bei Leitungsorganen regulierter Unternehmen
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vor allem mit finanzstrukturellem Bezug
  • Ordnungswidrigkeiten nach GwG, KWG, WpHG in Verfahren mit bußgeldrechtlicher oder strafrechtlicher Relevanz.

Mandanten

Rechtsanwalt Militsch-Gumm berät, verteidigt und vertritt:

  • Vorstände, Geschäftsführer und Compliance- sowie Geldwäschebeauftragte regulierter Unternehmen bei der Einschätzung von Haftungsrisiken
  • Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute und Kryptounternehmen bei aufsichtsrechtlichen und geldwäscherechtlichen Fragestellungen
  • Unternehmen aus erlaubnispflichtigen Bereichen, die die Grenzen zulässiger Geschäftstätigkeit klären müssen
  • Einzelpersonen und Unternehmen, gegen die strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitsrechtlich vorgegangen wird
  • Einzelpersonen und Unternehmen, die als Geschädigte ihre Interessen aktiv im Strafverfahren als Nebenkläger durchsetzen wollen.

Symbiose aus Praxiserfahrung und wissenschaftlicher Kenntnis

Rechtsanwalt Militsch-Gumm verfügt über umfassende Praxiserfahrung. Er war bereits vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt neben seiner Promotion in Berlin jahrelang als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei FS-PP Berlin tätig. In dieser Zeit baute er seine regulatorische und strafrechtliche Expertise sowie Praxiserfahrung systematisch auf und vertiefte diese wissenschaftlich. Das zeigt unter anderem sein erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Bank- und Kapitalmarktrecht in dieser Zeit.

Seine im Begutachtungsverfahren befindliche Dissertation widmet sich einer der Grundfragen des Strafrechts: Wann kann Strafe legitim sein? Die Auseinandersetzung mit den legitimen Grenzen des Strafrechts schärft den kritischen Blick in der praktischen Strafverteidigung. Zugleich sind die stärksten Argumente bekannt, um Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zu möglichst mandantenfreundlichen Lösungen zu bewegen.