Dr. iur. David Albrecht
Partner • Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht • Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Dr. David Albrecht ist Partner bei FS-PP Berlin. Er verteidigt Individualpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Darüber hinaus berät er Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors zu Fragen der Compliance. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in den Bereichen des Arbeitsstrafrechts, des Insolvenzstrafrechts, des Außenwirtschaftsstrafrechts und der internen Untersuchungen.
David Albrecht studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunkt „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht“ und wurde dort mit einer Arbeit an der Schnittstelle von Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht promoviert. Während dieser Zeit arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Mark Deiters.
The Legal 500 Deutschland empfiehlt David Albrecht für den Bereich Wirtschaftsstrafrecht und schreibt: „Insbesondere der jüngst in die Ränge der Partner aufgestiegene Dr. David Albrecht glänzt in den Mandaten durch einen messerscharfen Verstand und ist eine echte Bereicherung für das Team."
Die Wirtschaftswoche hat David Albrecht als „TOP Anwalt 2022" im Bereich „Compliance" ausgezeichnet.
David Albrecht ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Dozent an der Deutschen AnwaltAkademie (DAA) und an der Steinbeis-Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Er ist Mitglied im Ausschuss „Gefahrenabwehrrecht" des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der „Surveillance Working Group" der europäischen Anwaltsvereinigung CCBE sowie des Arbeitskreises "Arbeitsrecht (HR)" des Deutschen Instituts für Compliance (DICO). Darüber hinaus ist er als Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren tätig.
David Albrecht spricht Deutsch und Englisch.
Vorträge
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Praktikerlehrgang Fraud Investigations, Handelsblatt Fachmedien, 12./ 15. Juli 2022, online
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Seminar zum Korruptionsstrafrecht, Deutsche AnwaltAkademie, 28./ 29. April 2022, online
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Seminar zum Wirtschaftsstrafrecht, Zertifikatslehrgang Certified Compliance Expert, Steinbeis-Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance, 17. März 2021, Berlin
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Seminar zum Wirtschaftsstrafrecht, Zertifikatslehrgang Certified Compliance Expert, Steinbeis-Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance, 11. Februar 2020, Berlin
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Seminar zum Wirtschaftsstrafrecht, Zertifikatslehrgang Certified Compliance Expert, Steinbeis-Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance, 25. Juni 2019, Berlin
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Seminar zum Wirtschaftsstrafrecht, Studiengang Master Kriminalistik, Steinbeis-Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance, 4. Mai 2019, Berlin
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Seminar zum Wirtschaftsstrafrecht, Studiengang MBA Wirtschaftskriminalität & Compliance, Steinbeis-Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance, 9./10. November 2019, Berlin
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Seminar zum Wirtschaftsstrafrecht, Studiengang Master Kriminalistik, Steinbeis-Hochschule Berlin, School of Governance, Risk & Compliance, 3. Mai 2018, Berlin
Veröffentlichungen
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Kapitel „Angriffe auf Verkehr und Infrastruktur", in: Handbuch Sicherheits- und Staatsschutzrecht, 2022.
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Die Vermietung von Immobilien durch EU-sanktionierte Personen - Strafbarkeit und Einziehung, jurisPraxisReport-Strafrecht 13/2022 Anm. 2.
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Ermittlungen nach dem Baukastenprinzip – Können neue, technisch mögliche Ermittlungsmaßnahmen durch Kombination bestehender Ermächtigungsgrundlagen legitimiert werden?, Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt) 2021, 420 (gemeinsam mit Rechtsanwältin Diana Nadeborn).
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Besuch vom Zoll: Diese Rechte haben Unternehmer, in: Deutsche Handwerkszeitung, Januar 2021 (abrufbar unter https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/besuch-vom-zoll-was-unternehmer-beachten-sollten/150/2395/409875).
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Strafbarkeitsrisiken wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a - Strafbarkeitsvoraussetzungen und Risikoreduzierung, in: HR-Compliance - Praxisleitfaden Compliance im Personalwesen, 2020.
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Kommentierung der §§ 304 - 311a StPO (Vorschriften zur Beschwerde) in: KMR - Kommentar zur Strafprozessordnung, Februar 2020.
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Kommentierung der §§ 296 - 303 StPO (Allgemeine Vorschriften zu den Rechtsmitteln) in: KMR - Kommentar zur Strafprozessordnung, Juli 2019.
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Sanktionsrisiken im Zusammenhang mit dem Interim Management - Teil 2, Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt) 2019, 11.
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Sanktionsrisiken im Zusammenhang mit dem Interim Management - Teil 1, Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt) 2018, 473.
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Der Zessionar als Verletzter iSd § 111g Abs. 1 StPO a.F. (Anm. zu KG, Beschl. v. 12.6.2017 – 5 Ws 64/17 – 121 AR 48/17), Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt) 2018, 116.
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Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften - Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Zuordnung des Vermögens von Kapitalgesellschaften, C.F. Müller, Heidelberg 2015 (rezensiert von Prof. Dr. Dennis Bock in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 2016, 794).
News-Beiträge
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Freispruch im Prozess um Betriebsratsvergütung bei VW (12/2021)
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BSG bejaht Sozialversicherungspflicht von Honorar-Notärzten (11/2021)
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Bundesarbeitsgericht zum Regress wegen Kosten für interne Untersuchungen (05/2021)
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Strafrechtliche Risiken durch Beantragung von Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise (04/2020)
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Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten und Honorarpflegekräften (07/2019)
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Rückwirkende Anwendung des neuen Vermögensabschöpfungsrechts möglicherweise verfassungswidrig (03/2019)
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Mehr Befugnisse für Zollbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung (02/2019)
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Auf die Funktion kommt es an - Schulsekretär ist Amtsträger (08/2016)
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Beschleunigungszahlungen an Amtsträger - Vorteilsgewährung oder Bestechung? (05/2016)