Aufgaben des Vertrauensanwalts

Die Deutsche Wohnen SE und die Unternehmen der Deutsche Wohnen-Gruppe treten jeder Form von Korruption, Betrug, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Rechtsverletzung entschieden entgegen. Die Bestellung eines externen Vertrauensanwalts ist Bestandteil des installierten Compliance Management Systems, mit dem die Deutsche Wohnen-Gruppe Rechts- und Regelverstöße im eigenen Geschäfts- und Unternehmensbereich vermeiden, identifizieren und sanktionieren und sich vor Rechtsverletzungen durch Dritte schützen will.

Als Vertrauensanwalt ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für Beschäftigte der Unternehmen der Deutsche Wohnen-Gruppe und für Vertragspartner wie Berater, Lieferanten und sonstige Auftragnehmer, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Der Aufgabenkreis des Vertrauensanwalts ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht.

Der Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte.

Für Beschwerden von Mietern, die sich auf das Mietverhältnis beziehen, ist der Vertrauensanwalt nicht zuständig.

 

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 31 86 85 58
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