Stehen Mitarbeiter eines Unternehmens im Verdacht, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, gerät oftmals auch das Unternehmen in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Es drohen Verbandsgeldbußen und Vermögensabschöpfung. Eine gute Unternehmensverteidigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht nur den Tatvorwürfen engagiert entgegentritt, sondern auch die Interessen des Unternehmens jenseits des Ermittlungsverfahrens in den Blick nimmt.

Im August 2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) vorgelegt, das neben das Strafgesetzbuch (StGB) und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) treten soll. Verbände im Sinne dieses Gesetzes sollen juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften und Vereine sein.

Durch die geplante grundlegende Neuregelung des Verbandssanktionsrechts gewinnt die Unternehmensverteidigung erheblich an Bedeutung. Der vorliegende Referentenentwurf sieht insbesondere eine Pflicht der Verfolgungsbehörde vor, in Verdachtsfällen Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen einzuleiten. Damit einher geht eine erhebliche Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten: Sie reichen nach der Konzeption des Referentenentwurfs von (umsatzabhängigen) Geldsanktionen über die Eintragung in eine neues Verbandssanktionenregister bis zur öffentlichen Bekanntmachung von Verstößen.  Einzelheiten zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den geplanten Regelungen haben wir in einem FAQ zusammengefasst, das regelmäßig aktualisiert wird.

Werden Unternehmen Opfer einer Straftat, ist oft mehr gefragt als die Erstattung einer Strafanzeige. Im Strafprozess steht dem Verletzten eine Vielzahl eigener Verfahrensrechte zu, wie etwa die Durchsetzung entstandener Schadensersatzansprüche im Strafverfahren oder die Schadenswiedergutmachung aus beschlagnahmten Vermögenswerten.

 

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