Ombudsmann Korruptionsprävention für 50Hertz Transmission GmbH
Rechtsanwalt Dr. Frank ist Ombudsmann Korruptionsprävention für 50Hertz Transmission GmbH
Aufgaben des Ombudsmanns
50Hertz Transmission GmbH gehört zu den Unternehmen, die eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption verfolgen und eine aktive Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung betreiben. Aus Anlass verstärkter Investitionstätigkeit hat 50Hertz Transmission GmbH sein Korruptionspräventionsprogramm um einen externen Ombudsmann erweitert, der Mitarbeitern, Lieferanten, Auftragnehmern oder Dritten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen soll.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Frank ist seit Herbst 2010 Ombudsmann Korruptionsprävention für 50Hertz Transmission GmbH.
Rechtsanwalt Dr. Frank ist als Ombudsmann ein unternehmensexterner, unabhängiger, der Schweigepflicht unterliegender Rechtsanwalt, der Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers an den bei 50Hertz Transmission GmbH für solche Fälle zuständigen Compliance-Ausschuss weitergibt. Die Weitergabe der Informationen kann auf Wunsch auch anonymisiert erfolgen.
Einzelheiten
Für Hinweisgeber, die einen 50Hertz Transmission GmbH betreffenden Sachverhalt schildern möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und E-Mail Adresse eingerichtet worden. Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt ein Anrufbeantworter Nachrichten auf.
Eine telefonische Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber wird in den meisten Fällen am Anfang stehen und eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises ermöglichen. In geeigneten Fällen wird ein persönliches Gespräch zwischen Hinweisgeber und Ombudsmann folgen. Dabei soll der Sachverhalt so genau wie möglich aufgenommen werden.
Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsmann wird die Informationen nur dann an den Compliance-Ausschuss bei 50Hertz Transmission GmbH weiterleiten, wenn der Hinweisgeber hierzu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt. Die Weitergabe der Informationen kann anonymisiert, also ohne Nennung der Identität des Hinweisgebers geschehen.
Für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber ist die Kontaktaufnahme deshalb risikolos. Er kann sich immer noch entscheiden, der Ombudsmann solle Stillschweigen bewahren.
Rechtsanwalt Dr. Frank ist als Ombudsmann Beauftragter von50Hertz Transmission GmbH. Er darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen von 50Hertz Transmission GmbH zuwiderläuft. Er wird aber einem Hinweisgeber das auf seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren im Einzelnen erläutern.
Ergänzende Fragen zum Ombudsmannsystem beantworten auch der Koordinator Compliance von 50Hertz Transmission GmbH, Herr Boris Rogowski (Telefon 030-5150-2787), sowie der Leiter Recht von 50Hertz Transmission GmbH, Herr Dr. Frank Hölzer (Telefon 030-5150-2191).
Kontakt
Dr. Rainer Frank
0049 30 31 86 85 46