Ombudspersonen für 50Hertz Transmission GmbH
Rechtsanwälte nehmen Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen
Aufgaben der Ombudspersonen
50Hertz Transmission GmbH gehört zu den Unternehmen, die eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption verfolgen und eine aktive Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung betreiben. Aus Anlass verstärkter Investitionstätigkeit hat 50Hertz Transmission GmbH sein Korruptionspräventionsprogramm um externe Ombudspersonen erweitert, die Mitarbeitern, Lieferanten, Auftragnehmern oder Dritten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Albrecht und Rechtsanwältin Hoffmeister sind Ombudspersonen für die 50Hertz Transmission GmbH.
Die Ombudspersonen sind unabhängige, der Schweigepflicht unterliegende Rechtsanwälte, die Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung einer hinweisgebenen Person an den bei der 50Hertz Transmission GmbH für solche Fälle zuständigen Compliance-Ausschuss weitergeben. Die Weitergabe der Informationen kann auf Wunsch auch anonymisiert erfolgen.
Einzelheiten
Für Hinweispersonen, die einen die 50Hertz Transmission GmbH betreffenden Sachverhalt schildern möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und E-Mail Adresse eingerichtet worden. Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt ein Anrufbeantworter Nachrichten auf.
Eine telefonische Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber wird in den meisten Fällen am Anfang stehen und eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises ermöglichen. In geeigneten Fällen wird ein persönliches Gespräch zwischen Hinweisgeber und Ombudsperson folgen. Dabei soll der Sachverhalt so genau wie möglich aufgenommen werden.
Rechtsanwalt Dr. Albrecht und Rechtsanwältin Hoffmeister als Ombudspersonen werden die Informationen nur dann an den Compliance-Ausschuss bei 50Hertz Transmission GmbH weiterleiten, wenn dieHinweisperson hierzu ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Die Weitergabe der Informationen kann anonymisiert, also ohne Nennung der Identität des Hinweisgebers geschehen.
Für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber ist die Kontaktaufnahme deshalb risikolos. Er kann sich immer noch entscheiden, die Ombudspersonen sollen Stillschweigen bewahren.
Die Ombudspersonen sind Beauftragter der 50Hertz Transmission GmbH. Sie dürfen niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der 50Hertz Transmission GmbH zuwiderläuft. Die Ombudspersonen werden aber das auf einen Hinweis einzuleitende unternehmensinterne Verfahren im Einzelnen erläutern.
Ergänzende Fragen zum Ombudsmannsystem beantworten auch die Koordinatorin Compliance der 50Hertz Transmission GmbH, Katrin Garbe (Telefon 030-5150-2081), sowie der Leiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH, Dr. Frank Hölzer (Telefon 030-5150-2191).
Kontakt
Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
0049 30 31 86 85 46
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.