Pflege
Strafverteidigung von Pflegekräften
Pflegekräfte, Pflegedienste, Pflegeheime sehen sich nicht „lediglich“ mit dem allgegenwärtigen Thema des Pflegenotstands konfrontiert – es handelt sich um einen gefahrgeneigten Beruf, der gelegentlich auch Anlass für Strafverfahren bietet. Die, die sich eigentlich um andere kümmern wollen, brauchen plötzlich selbst Hilfe.
Pflegekräfte
Pflegekräfte haben im Patientenkontakt, sowohl in der ambulanten Pflege als auch in der stationären Pflege, zahlreiche Sorgfaltspflichten zu erfüllen, von der Sturzprophylaxe über die Medikamentengabe (Stichwort: 6-R-Regel oder 10-R-Regel) hin zur Dekubitusprophylaxe; von der Hilfestellung beim Duschen über begleitete Spazier- und Toilettengänge bis hin zum Umgang mit Betäubungsmitteln. Es gilt, neben den Schichtdiensten am Patientenbett auch die Pflegedokumentation zu füllen, das Betäubungsmittelbuch zu führen und – ganz wichtig – eine respektvolle Kommunikation zu pflegen. Bettgitter, Fixierungen u. Ä. bergen zusätzliche Fallstricke.
Vorwürfe von Pflegefehlern, von Gewalt im Pflegealltag, von Unzulänglichkeiten im Medikamentenmanagement, von unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen können Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB), fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB), nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) nach sich ziehen.
Pflegedienste
Pflegedienste haben seit Jahren zu kämpfen mit Verfahren wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen (§ 263 StGB). Eigens eingerichtete Ermittlungsgruppen bei den Landeskriminalämtern, zum Teil mit dem Fokus auf osteuropäische und russisch geführte Pflegedienste, sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften haben zu vielen Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen geführt. Die einzelnen Vorwürfe: Einsatz nicht hinreichend qualifizierter Pflegekräfte, obgleich die Leistung von examinierten Pflegekräften erbracht werden muss; die Abrechnung von höherwertigen Leistungen (große Körperpflege, große Mahlzeit), obgleich nur die „kleinen“ Leistungen erbracht worden seien; das Vorspiegeln eines höheren Pflegebedarfs, damit die zu Pflegenden in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) einen höheren Pflegegrad erhalten und mehr abgerechnet werden kann; die Abrechnung toter Patienten, im Krankenhaus befindlicher Patienten etc. Das große Problem: Bestimmte Arten von Abrechnungsfehlern können dazu führen, dass sogar korrekt, also lege artis erbrachte Leistungen in Gänze nicht abrechenbar sind (Stichwort: streng formale Betrachtungsweise oder sozial-normative Betrachtungsweise), was Schadenssummen im sechsstelligen oder gar Millionenbereich zeitigen kann.
Neben Betrugsvorwürfen prägen Verfahren wegen des vermeintlichen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Mindestlohnverstöße das Bild. Insolvenzdelikte durch geschäftliche Schieflagen in der Pflegebranche, insbesondere auf Grund des hohen Kostendrucks und des Fachkräftemangels, kommen hinzu.
Pflegeheime
Pflegeheime haben ihre Organisationspflichten zu erfüllen. Wie viel Personal ist in den einzelnen Schichten (Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht) eingesetzt, wie viele Pflegehelfer und Pflegehelferinnen und wie viele Pflegefachkräfte sind eingeteilt? Wie sind die Rundgänge geplant, wie zum Beispiel der Turnus, in dem Sputum abgesaugt wird? Wie ist gesichert, dass an Demenz erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner sich nicht selbst oder andere schädigen oder unerkannt entfernen, ohne sie unzulässig an der Freiheit zu berauben oder medikamentös zu sedieren? Wie wird der Gefahr vorgebeugt, dass es zu Stürzen kommt oder z. B. zu Verbrühungen beim Duschen oder Baden? Wie ist das Haus auf Havarien oder Brände vorbereitet? Wie wird mit freiheitsentziehenden Maßnahmen umgegangen?
Organisationsdefizite können zu Körperverletzungs- oder Tötungstatbeständen führen, auch betreffend die Pflegeheimleitung, die Pflegeleitung und die Wohnbereichsleitung.
Unser Portfolio
Unser Leistungsportfolio für den Pflegebereich ist umfassend. Auf Grund unserer branchen- und pflegerechtsspezifischen Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des Gesundheitswesens mit strafrechtlichem Bezug gewährleisten wir in jedem Verfahrensstadium eine empathische Betreuung, rechtssichere Beratung und frühest- wie bestmögliche Verteidigung von Individualpersonen und Pflegeeinrichtungen.
Zu unseren Leistungen zählen
- die strafrechtliche Vertretung und Beratung von Individualpersonen und Unternehmen, auch an der Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten wie zum Bespiel dem Sozialrecht, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht oder auch dem Insolvenzrecht,
- die Compliance-Beratung, um das Risiko von Pflegefehlern schon vorher steuern und minimieren zu können,
- Vorträge und In-House-Schulungen zu strafrechtlichen Themen zur Prävention zukünftiger Rechtsverstöße,
- die Erstellung von Gutachten in allen Verfahrensstadien und Beratungssituationen,
- die Beratung und Betreuung als Zeugenbeistand,
- ein strafrechtliches Krisenmanagement,
- die Durchführung interner Untersuchungen (internal Investigations), um Vorgänge intern aufzuarbeiten, ggf. in Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden, und
- die Erstattung von Strafanzeigen, wenn Pflegekräfte Ziel von Anfeindungen und Gewalt geworden sind.
Das Medizinstrafrechtsteam von FS-PP Berlin unterstützt Pflegekräfte, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen in jeder Lage des Verfahrens. Wir übernehmen die Verfahrenskoordination und nehmen Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden auf, besorgen und prüfen die Ermittlungsakte, beruhigen das Verfahren und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Zudem vertreten und verteidigen wir notfalls auch in der Hauptverhandlung vor allen deutschen Gerichten.
Uns ist an einer „leisen“ Verfahrensabwicklung gelegen, weil Strafverfahren für sehr große Unruhe und Belastungen bei Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten sorgen können. Hierzu zählen insbesondere Durchsuchungen bei den Pflegediensten, den Privatanschriften der betroffenen Beschuldigten und manchmal auch bei Patienten. Neben diesen Belastungen führt die Einleitung eines Strafverfahrens gegen eine Pflegedienstleitung oder das Pflegepersonal zumeist zu der Gefahr eines erheblichen und geschäftsschädigenden Imageschadens – der für die Vertrauensbeziehung zwischen zu Pflegenden und Pflegepersonal selbstredend nachteilig sein kann.
Eine frühere Beratung, eine frühe interne Untersuchung, eine frühe Verteidigung können den Unterschied ausmachen. Wir kümmern uns.
Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel
Fabian Breuer
Lisa Engelbrecht
Dr. André Fredrich