FS-PP Berlin verteidigt im Arzt- und Medizinstrafrecht bundesweit, insbesondere auch in Sachsen-Anhalt. Das Ermittlungsverfahren im Medizinstrafrecht ist häufig schriftlich geprägt; deshalb kann die Verteidigung vielfach von Berlin aus über Akteneinsicht, schriftliche Stellungnahmen und die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden geführt werden. Sollte ein Medizinstrafverfahren über das Ermittlungs- und Zwischenverfahren hinaus in eine Hauptverhandlung führen, übernimmt FS-PP Berlin die erforderliche persönliche Vertretung in dem gesamten Bundesgebiet.

Und doch: Neben Berlin und Brandenburg hat sich der Osten Deutschlands, hat sich allem voran Sachsen-Anhalt als Schwerpunkt in der medizinstrafrechtlichen Tätigkeit von FS-PP Berlin etabliert.

Das Arzt- und Medizinstrafrecht umfasst die strafrechtliche Verteidigung und Beratung von Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie von Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Der persönliche Bezug

Prof. Dr. Sebastian T. Vogel, der Leiter des Dezernats Medizinstrafrecht bei FS-PP Berlin und gebürtige Sachsen-Anhalter, ist Honorarprofessor für Medizinstrafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dort insbesondere im Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrum Medizin-Ethik-Recht (IWZ MER) lehrend tätig. Er lehrt dort seit 2016 im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts einschließlich der Annexverfahren vor einem interdisziplinären Auditorium aus Medizin, Pflege, Theologie und Rechtswissenschaft. Er hat ferner in Halle (Saale) studiert und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität gearbeitet.

Darüber hinaus ist Prof. Dr. Sebastian T. Vogel in Sachsen-Anhalt nicht nur wissenschaftlich, sondern auch beruflich seit vielen Jahren regional verbunden. Aus seiner langjährigen Tätigkeit im Arzt- und Medizinstrafrecht kennt Prof. Dr. Sebastian T. Vogel die praktischen Abläufe und Kommunikationsstrukturen medizinstrafrechtlicher Verfahren im Land. Zu einzelnen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Gerichtsbarkeiten bestehen berufliche Kontakte und Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit. Diese regionale Vertrautheit ersetzt keine unabhängige Prüfung des Einzelfalls, erleichtert aber die sachgerechte und unmittelbare Kommunikation mit den jeweils zuständigen Stellen.

Der räumliche Bezug

Etwa 1h 16 min – so lange dauert es mit der Bahn von unserer Kanzlei am Potsdamer Platz zum Hauptbahnhof in Halle; etwa zwei bis zweieinhalb Stunden nach Magdeburg, mit dem Auto sogar weniger als zwei Stunden, und auch sonst sind die Verbindungen nach Sachsen-Anhalt gut. Vor-Ort-Termine sind daher grundsätzlich auch kurzfristig möglich. Sollte eine persönliche Anwesenheit bei einem behördlichen oder gerichtlichen Termin erforderlich sein, wird diese bundesweit organisiert und wahrgenommen.

Beides ist im medizinstrafrechtlichen Mandat indes häufig nicht erforderlich: Persönliche Vor-Ort-Termine lassen sich im normalen Mandatsverhältnis vielfach durch Videokonferenzen, Telefonate und den digitalen Austausch von Unterlagen ersetzen; und eine persönliche Anwesenheit vor Gericht wird in vielen Verfahren schon deshalb nicht erforderlich, weil diese bereits im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren beendet werden. Die Gründe dafür liegen in dem, was wir tun, und darin, wie wir es tun.

Was wir tun

Unser Portfolio im Medizinstrafrecht ist breit.

Individualverteidigung und Annexverfahren

FS-PP Berlin verteidigt im Arzt- und Medizinstrafrecht insbesondere

im Strafverfahren. Darüber hinaus berät und vertritt FS-PP Berlin sie in damit zusammenhängenden oder separaten Annexverfahren, insbesondere im Berufs-, Approbations- und Vertragsarztrecht. Denn: Je nach Vorwurf können neben Polizei und Staatsanwaltschaft auch berufsständische Kammern, Approbationsbehörden, die Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen oder weitere Aufsichtsstellen mit dem Sachverhalt befasst sein. Eine Verteidigung im Medizinstrafrecht muss deshalb neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch mögliche berufs-, approbations- und vertragsarztrechtliche Folge- und Parallelverfahren berücksichtigen.

Ansprechpartner sind wir ferner in Akutsituationen. Das gilt insbesondere bei einer Beschuldigtenvorladung, einer Durchsuchung, einer Beschlagnahme, einem Strafbefehl oder einer Kontaktaufnahme durch Staatsanwaltschaft, Kammer, Approbationsbehörde oder Kassenärztliche Vereinigung. Zum richtigen Verhalten in einer solchen Situation informieren unsere FAQs kurz und unmittelbar.

Einrichtungen des Gesundheitswesens und Healthcare-Compliance

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Krankenhäuser und MVZ einschließlich ihrer Geschäftsführungen und sonstigen Leitungsorgane, Labore und Pharma- und Medizinproduktehersteller sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens. Gegenstand der Beratung sind zum einen medizinstrafrechtliche Fragestellungen, zum anderen Fragen der Healthcare-Compliance im Gesundheitswesen, insbesondere Entwicklung und Implementierung von Compliance-Management-Systemen im Krankenhaus sowie Compliance-Strukturen in Praxis, MVZ und Rettungsdienst. Darüber hinaus bietet FS-PP Berlin für Krankenhäuser, MVZ und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens Vorträge und Inhouse-Schulungen an, insbesondere zu den Themen Healthcare-Compliance, Antikorruption im Gesundheitswesen, Verhalten bei Durchsuchungen und diversen medizinrechtlichen Fragestellungen (Patientenaufklärung, Behandlungsabbruch u. a.).

Wie wir beraten und verteidigen

In all diesen Bereichen stehen wir als persönliche Ansprechpartner gern und jederzeit zur Verfügung. Und weil das Wichtigste zunächst immer die Informationsbeschaffung ist, geht vieles auch ohne die ganz große räumliche Nähe: über Videokonferenzen, E-Mails und Telefonate mit unseren Mandanten (siehe unsere Kontaktdaten) auf der einen, über Akteneinsichten und telefonische Gespräche mit Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder sonstigen Behörden auf der anderen Seite. Für alles Weitere gibt es Mittel und Wege: den ICE, die A2 und die A9 z. B.

Gerade in Verteidigungsmandaten ist es das Ziel von FS-PP Berlin, Verfahren möglichst frühzeitig und diskret – gleichsam „leise“ – zu einem günstigen Abschluss zu bringen. Dies gelingt im Medizinstrafrecht vielfach bereits im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren. Die Kombination aus materiellem Straf- und Medizinrecht sowie dem strafrechtlichen Prozessrecht, die Prof. Dr. Sebastian T. Vogel als Fachanwalt für Strafrecht und Honorarprofessor im Medizinstrafrecht in sich vereint, wird bei FS-PP Berlin noch um die Komponente der Verfahrenspsychologie ergänzt (Stichworte: Rückschaufehler, Empathie etc.). Einen entsprechenden Lehrauftrag zur Psychologie im Strafverfahren hat Prof. Dr. Sebastian T. Vogel an der Bucerius Law School in Hamburg inne.

Regionale Verfahrensstrukturen in Sachsen-Anhalt

Auch die regionalen Zuständigkeits- und Kommunikationsstrukturen in Sachsen-Anhalt sind für medizinstrafrechtliche Verfahren von Bedeutung und verlangen nach einer anwaltlichen Expertise in diesem Bereich. Bei den Staatsanwaltschaften Halle, Magdeburg und Stendal etwa sind einzelne Dezernentinnen und Dezernenten schwerpunktmäßig mit medizinstrafrechtlichen Verfahren befasst. FS-PP Berlin hat bereits Mandate geführt, die in den Zuständigkeitsbereich dieser Staatsanwaltschaften fielen. Zu einzelnen dort tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bestehen berufliche Kontakte. Diese werden teilweise durch fachwissenschaftliche Kontakte im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts ergänzt. Die regionalen Verfahrensstrukturen sind uns daher aus praktischer und wissenschaftlicher Perspektive vertraut. Unser Ziel ist auch hier eine Kommunikation auf Augenhöhe; die regionale Vertrautheit schafft hierfür eine gute Grundlage.

Die Tendenz von Rechtsratsuchenden, sich eines Verteidigers oder Beraters aus der Heimat zu bedienen, ist nachvollziehbar. FS-PP Berlin verbindet diesen regionalen Bezug mit spezialisierter Verteidigung im Arzt- und Medizinstrafrecht und berät und verteidigt Mandantinnen und Mandanten aus ganz Sachsen-Anhalt. In der bisherigen medizinstrafrechtlichen Tätigkeit haben sich insbesondere Halle (Saale), Magdeburg und Stendal als wichtige regionale Bezugspunkte herausgebildet.

Ansprechpartner
Prof. Dr. Sebastian T. Vogel
Fabian Breuer