Untersuchungsausschüsse
Wir beraten umfassend Unternehmen, Behörden und natürliche Personen in Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA). Die beiden Gründungspartner von FS-PP Berlin, Rechtsanwalt Dr. Frank und Dr. Auffermann sind seit 2016 sicherheitsüberprüft nach § 10 SÜG. Beide Rechtsanwälte dürfen wegen der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“) Zugang zu Verschlusssachen gewährt werden, die als 'streng geheim' eingestuft sind.
Das Beratungsspektrum umfasst die Begleitung und Beratung von Zeugen im Rahmen der Vernehmung im Untersuchungsausschuss, insbesondere die Klärung von Vorlagepflichten, Zeugnisverweigerungsrechten und Auskunftsverweigerungsrechten.
FS-PP Berlin war beratend und begleitend unter anderem in folgenden Untersuchungsausschüssen tätig:
- Wirecard-Untersuchungsausschuss
- Corona Untersuchungsausschuss (Brandenburger Landtag)
- BND-Untersuchungssauschuss (Afghanistan)
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