Meldestelle für BEW Berliner Energie und Wärme AG
Rechtsanwälte nehmen Hinweise vertraulich entgegen und bearbeiten sie fachlich unabhängig
Der BEW Berliner Energie und Wärme AG sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Daher verfügt die BEW Berliner Energie und Wärme AG über eine Compliance-Funktion und die entsprechenden Prozesse. Mit der Realisierung des dazu gehörenden Hinweisgebersystems und weitergehenden Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes und eine Beschwerdestelle im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wurde FS-PP Berlin im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrages beauftragt.
Aufgaben
Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der BEW Berliner Energie und Wärme AG offen, ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle.
Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen umgehend eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
Die Rechtsanwälte nehmen auch anwaltsvertraulich Hinweise auf Verstöße oder Risiken im Zusammenhang mit den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes entgegen. Das betrifft die Themenkreise Menschrechte, allgemein anerkannte Sozialstandards und Umweltstandards innerhalb der BEW Berliner Energie und Wärme AG (eigener Geschäftsbereich) sowie in den Lieferketten.
FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die, Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.
Einzelheiten
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Hoffmeister Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Anwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.
Die Anwälte sind Beauftragte der BEW Berliner Energie und Wärme AG. Sie dürfen keinen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.
Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit FS-PP Berlin sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss.
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.