Interne Meldestelle für den BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. entsprechend Hinweisgeberschutzgesetz
Rechtsanwälte nehmen Hinweise vertraulich entgegen und bearbeiten sie fachlich unabhängig
Dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen seiner Mitarbeitenden, Mitgliedsunternehmen und Geschäftspartner. Daher verfügt der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. über eine Compliance-Richtlinie. Ansprechpartnerin ist die Compliance Beauftragte des BDEW Annett Heublein. Dazu gehört auch das Angebot einer Meldestelle für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Mit der Realisierung des dazu gehörenden Hinweisgebersystems und weitergehenden Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde FS-PP Berlin im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrages beauftragt.
Aufgabe
Rechtsanwalt Dr. Albrecht nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten des BDEW und der BDEW-Landesgruppen als auch den Vertragspartnern/Dienstleistern des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle.
Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.
Einzelheiten zur Kontaktaufnahme
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Albrecht oder Rechtsanwältin Hoffmeister Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten unter Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Die Hinweisperson kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Meldestelle Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.
Die Anwälte von FS-PP Berlin sind Beauftragte des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Sie dürfen keinen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen hin einzuleitende Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu FS-PP Berlin aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.
Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss.
Externe staatliche Meldestelle
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.
Kontakt
Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.