Interne Meldestelle des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. entsprechend Hinweisgeberschutzgesetz
Rechtsanwälte nehmen Hinweise vertraulich entgegen und bearbeiten sie fachlich unabhängig

Dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen seiner Mitarbeitenden, Mitgliedsunternehmen und Geschäftspartner. Daher verfügt der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. über eine Compliance-Richtlinie. Ansprechpartnerin ist die Compliance Beauftragte des BDEW Annett Heublein. Dazu gehört auch das Angebot einer internen Meldestelle für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Die interne Meldestelle und die Erfüllung deren Aufgaben, Rechte und Pflichten im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden seitens BDEW auf FS-PP Berlin übertragen.
Aufgaben der Meldestelle
Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten des BDEW und der BDEW-Landesgruppen als auch den Vertragspartnern/Dienstleistern des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle.
Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
Einzelheiten zur Kontaktaufnahme
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten unter Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Die Hinweisperson kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Meldestelle Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.
Die Anwälte der Meldestelle sind Beauftragte des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Sie dürfen keinen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen hin einzuleitende Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Meldestelle des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.
Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss.
Externe staatliche Meldestelle
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.