Die europäischen Standorte der Plansee HLW und GTP sowie der Plansee Group Functions und die Plansee Holding AG („Unternehmen“) treten jeder Form von Korruption, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen.

Die Bestellung der externen anwaltlichen Ombudspersonen ist aktuell für die nachstehend angeführten Unternehmen eingeführt und ist Teil deren Compliance Management:

  • Plansee Holding AG
  • Plansee Group Functions (Deutschland, Österreich, Luxemburg)
  • Plansee SE in Reutte mit Sales Offices und Vertriebsbüros in Europa: Sales Office Germany, Sales Office UK, Sales Office Italy, Sales Office Nordic
  • Plansee Netherlands
  • Plansee Composite Materials GmbH
  • Plansee Tungsten Alloys la marque de CIME BOCUZE S.A.S.
  • Plansee Powertech AG
  • GTP Finland Oy

Aufgaben der Ombudspersonen

Die Ombudspersonen sind für die Beschäftigten der vorgenannten Unternehmen und für Geschäftspartner bestellt, wenn diese auf vertraulichem Wege Hinweise auf Verstöße gegen bindende Rechtsvorschriften, die Verhaltensgrundsätze der Unternehmen, insbesondere Hinweise auf Korruption, andere wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Das gilt auch für Hinweise auf persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren. 

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht und schwerwiegende Missstände im Unternehmensumfeld. Die Ombudspersonen sind jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Geschäftspartner.

Die Ombudspersonen sind auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Unternehmen Auskünfte zu die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter Wahrung der besonderen Vertraulichkeit geschehen soll.

Einzelheiten 

Die Ombudspersonen sind für die Beschäftigten der vorgenannten Unternehmen und für Geschäftspartner bestellt, wenn diese auf vertraulichem Wege Hinweise auf Verstöße gegen bindende Rechtsvorschriften, die Verhaltensgrundsätze der Unternehmen, insbesondere Hinweise auf Korruption, andere wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Das gilt auch für Hinweise auf persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht und schwerwiegende Missstände im Unternehmensumfeld. Die Ombudspersonen sind jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Geschäftspartner.

Die Ombudspersonen sind auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Unternehmen Auskünfte zu die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter Wahrung der besonderen Vertraulichkeit geschehen soll.

Die Kontaktaufnahme zu den Ombudspersonen ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudspersonen Stillschweigen bewahren sollen.

Die Ombudspersonen sind Beauftragte der Plansee Group Functions Austria GmbH und dürfen deshalb niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen dieses oder eines anderen des vorgenannten Unternehmens zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den  Ombudspersonen aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen. 

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

guetesiegel bkms

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

Kontakt

Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
0049 30 318685-932

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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