Compliance in Praxis und MVZ
Personalisierte Lösungen – gezielte Prävention
Das Wort Compliance-Management-System im selben Satz mit Arztpraxis oder MVZ – das passt nicht. In der Tat: Ein CMS, wie es Krankenhäuser und Pharma- oder Medizinprodukteunternehmen haben, wäre sinnfrei in einer Arztpraxis, so groß sie auch ist. Wie heißt es so schön: „A small business is not a little big business“ (unabhängig davon, dass auch die Wörter Business und Arztpraxis eher selten in einem Satz gebraucht werden). Und es gibt tagtäglich Probleme auch in kleineren Einheiten, die präventiv anzugehen sinnvoll sein kann – und auf die schnell zu reagieren manchmal das A und O ist. Für diese „kleineren“ Probleme gibt es Werkzeuge – und ein kurzer Draht zu einem Rechtsexperten kann die erste Aufregung schnell nehmen.
Probleme in der Praxis
Arztpraxen und MVZ gehen Kooperationen ein: mit Laboren, Pharmavertretern, komplementären Praxen. Sehr viel davon ist gesundheitspolitisch gewollt, manches aber in der tatsächlich gelebten Ausgestaltung heikel.
Dazu gehört auch die Frage der Ambulantisierung, wenn in der eigenen Praxis ambulante Operationen oder Eingriffe durchgeführt werden oder wenn man (etwa als Anästhesist) bei „fremden“ OPs tätig wird. Worauf darf man sich verlassen? Ist die postoperative Überwachung umfänglich geregelt? Wer kümmert sich um welche Geräte (Stichwort: Technik-Compliance)?
Die ärztliche Schweigepflicht steht über allem, der Gesundheitsdatenschutz auch. Jede Ärztin und jeder Arzt wissen das. Doch wie ist es, wenn die Polizei Daten zu bestimmten Patienten haben will, sich dabei auf das Bundesmeldegesetz, das Bestattungsgesetz, auf das Strafverfolgungsinteresse oder schlicht die eigene Kompetenz beruft – was darf man sagen, was mitgeben, was ist Pflicht, was darf man verweigern? Und was, wenn die eigenen Patienten Anlass zur Sorge geben, dass sie sich selbst oder andere in Gefahr bringen oder schon gebracht haben – wohin mit dieser Information? Und dann sind da die ganz profanen Fragen wie die Auskunftserteilung per E-Mail oder per Telefon an Angehörige sowie der rechtssichere Umgang mit den Patientendaten.
Höchst problematisch wird es, wenn die Praxis Ziel eines Cyberangriffs wird. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, und sie steigt, wie allein die bekannt gewordenen Fälle von Ransomware-Angriffen auf Arztpraxen zeigen. Eine gute Vorbereitung ist sinnvoll, um im Fall der Fälle nicht das Nachsehen zu haben und unnötige Zeit zu verlieren.
Kurz draufgeschaut
FS-PP Berlin bietet der Praxisgröße angemessene, risikobasierte Check-ups: betreffend die Themen Datenschutz und Schweigepflicht, Kooperationen mit anderen Gesundheits- und gesundheitsnahen Dienstleistern sowie Technik-Compliance.
Darüber hinaus bieten wir individuelle Handreichungen zu den Fragen „Umgang mit (insbesondere Strafverfolgungs-)Behörden“ und Cyberangriffe.
Unser Ziel ist keine Overcompliance – unser Ziel ist Ihre Sicherheit, Ihre Zufriedenheit.
Kurz nachgefragt
Immer dann, wenn Not am Mann oder an der Frau ist und es um etwas Rechtliches geht, ist ein juristisches „Konsil“ oft der erste Angstlöser. FS-PP Berlin bietet eine niederschwellige Anlaufstelle für kurze Rückfragen – sei es, weil die Polizei vor der Tür steht und Fragen zu einem Patienten hat, sei es, weil das Angebot der Pharmavertreterin zu gut klingt, um legal zu sein, oder sei es, weil die Angaben von Patienten Hinweise auf eine bereits begangene oder noch zukünftige Straftat geben. Auch dann, wenn es um das Verhalten eigener Mitarbeiter geht, das u. U. die Grenze zur Strafbarkeit überschritten hat, oder die Praxis zum Opfer eines Cyberangriffes geworden ist, bietet FS-PP Berlin kurzfristige Akuthilfe. Die Telemedizin schreitet voran – schnelle Hilfe über das Telefon erhalten Sie auch bei uns.
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