Aufgaben der Vertrauensanwälte

Die TLG IMMOBILIEN AG und die weiteren Unternehmen der TLG IMMOBILIEN Gruppe treten jeder Form von Korruption, Betrug, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet, es gilt das Zero-Tolerance-Prinzip. Die Bestellung externer Vertrauensanwälte ist Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die TLG IMMOBILIEN AG Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchte.

Die Rechtsanwälte Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister sind beauftragt, als externe Vertrauensanwälte unternehmensinternen und unternehmensexternen Personen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um Hinweise zu schweren Rechtsverstößen sowie Verstöße gegen Compliance-Regeln entgegen zu nehmen. Unter anderem gehören dazu Korruptionsdelikte, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße, Verstöße gegen Insiderbestimmungen oder auch die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften.

Sofern sich die Beschwerden auf ein Mietverhältnis beziehen, sind die Vertrauensanwälte hierfür nicht zuständig. Die Vertrauensanwälte sind auch keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeiter oder Geschäftspartner.

Einzelheiten

Sofern Ihnen konkrete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen vorliegen oder Sie Regelverstöße im Zusammenhang mit der TLG IMMOBILEN AG wahrnehmen, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Vertrauensanwälte, die Kontaktdaten sind nachfolgend aufgeführt.

Die Vertrauensanwälte unterliegen der TLG IMMOBILIEN AG gegenüber der Schweigepflicht, wodurch wir den Hinweisgebern, seien es Beschäftigte, Mieter oder Geschäftspartner, die unerkannt bleiben möchten, gegenüber dem Unternehmen absolute Anonymität zusichern können.

Für Hinweise aus dem #MeToo-Bereich steht mit Frau Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister Hinweispersonen auch eine Vertrauensanwältin zur Verfügung.

Herr Rechtsanwalt Dr. Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister sind Beauftragte der TLG IMMOBILIEN AG. Sie dürfen einer Hinweisperson keinen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der TLG IMMOBILIEN AG zuwiderläuft. Es soll aber Hinweisgebern das unternehmensinterne Verfahren erläutert werden, das auf ihre Informationen hin eingeleitet wird.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Vertrauensanwälten aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit den Vertrauensanwälten sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

guetesiegel bkms

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 31 86 85 924
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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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