Aufgaben der Ombudspersonen

Vattenfall betreibt eine aktive Korruptionsprävention und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechungen und allen anderen Formen der Korruption. Die Bestellung externer anwaltlicher Ombudspersonen ist ein Bestandteil des installierten integrativen Systems der Korruptionsvorsorge.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Rainer Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister sind Ombudspersonen Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung für Vattenfall in Deutschland und die mit Vattenfall in Deutschland verbundenen Unternehmen.

Die anwaltlichen Ombudspersonen sind Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber auf korruptionsverdächtige Sachverhalte und Gesetzesverstöße. Die Ombudspersonen und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudspersonen geben Informationen, die sie von einer Hinweisperson erhalten hat, nur dann (und nur die Compliance-Koordinatorin Deutschland) weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat.

Auf Wunsch können Hinweisgeber anonym bleiben. 

Einzelheiten

Für Personen, die auf einen korruptionsverdächtigen Sachverhalt oder einen Verstoß gegen Gesetze hinweisen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen.

In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen (oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail). Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.

Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit den Ombudspersonen anschließen. Der Sachverhalt soll dabei so genau wie möglich aufgenommen werden.

Nur dann, wenn die Hinweisperson das ausdrücklich gestattet, wird die Ombudsperson die Informationen an das Unternehmen weitergeben, und zwar ausschließlich an die Compliance-Koordinatorin Deutschland von Vattenfall. Wenn die Hinweisperson das wünscht, wird ihr Name nicht genannt werden.

Die Kontaktaufnahme zu den Ombudspersonen ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie kann sich auch dann noch entscheiden, die Ombudspersonen sollen Stillschweigen bewahren.

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf Hinweise auf Korruption, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblichem Gewicht. Die Ombudspersonen sind keine allgemeine Beschwerdestelle, sondern nur ein besonders ausgestaltetes Mittel zur Gewinnung von Informationen über korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige rechtswidrige Vorgänge.

Die Ombudspersonen sind Beauftragte von Vattenfall. Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft. Sie sind aber vom Unternehmen beauftragt, einem Hinweisgeber das auf seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 31 86 85 44
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Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister