Der Hessische Landtag hat die Rechtsanwaltskanzlei FS-PP Berlin Part mbB mit den Aufgaben der internen Meldestelle i.S.d. § 13 HinSchG betraut.

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen hinweisgebende Personen geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen. Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Kanzlei des Landtages Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an FS-PP Berlin wenden.

Aufgaben

Die Rechtsanwälte von FS-PP nehmen anwaltsvertraulich Hinweise auf Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Es geht insbesondere um Verstöße, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind. Ein Mobbing-Vorwurf wäre beispielsweise nur dann relevant, wenn damit gegen Strafgesetze oder bestimmte bußgeldbewehrte Vorschriften verstoßen würde. Der Meldekanal steht nur den Beschäftigten der Kanzlei des Hessischen Landtags offen und ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte, Vertragspartner oder Bürger. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von einer Rechtsanwältin bearbeitet.

Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten eine inhaltliche Rückmeldung.

Durch einen Hinweis an die interne Meldestelle kann der Sachverhalt aufgeklärt werden und es können geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt ist und häufig mit der Befürchtung verbunden, durch die Meldung Nachteile zu erleiden, regelt das HinSchG den Schutz von hinweisgebenden Personen. Diese sind davor geschützt, dass ihnen aus ihrer Meldung Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. Übergehen bei Beförderungen, Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstige Benachteiligungen) aufgrund eines Hinweises müssen unterbleiben.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit den Anwälten von FSPP Berlin aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.

Die Rechtsanwälte von FS-PP Berlin sind Beauftragte des Hessischen Landtags. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeberin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. 

Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit FS-PP Berlin sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. 

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
+49 30 / 31 86 85-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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