Die Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen gGmbH ist mit etwa 8.000 Mitarbeitern einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in Deutschland. Die Gesundheit Nord gGmbH vertritt eine klare Position für die unbedingte Einhaltung von Gesetzen und Regeln im geschäftlichen Verkehr und gegen jede Art von Regelverletzung, insbesondere gegen jede Form von Korruption. Die Gesundheit Nord gGmbH hat ein Compliance Management System. Dazu gehören eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem.

Die Erfüllung der Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes werden von der Stabsstelle Compliance der Gesundheit Nord gGmbH wahrgenommen. Diese besteht aus der Leitung der Stabsstelle Qualitätsmanagement als interner und FS-PP Berlin als rechtsberatender externer Funktion. Das Verfahren der vertraulichen Entgegennahme von Hinweisen wird von FS-PP Berlin gesteuert.

Aufgaben 

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt anwalsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern von Gesundheit Nord offen.

Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und unterstützt rechtsberatend die Stabsstelle Compliance, die dann Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG ergreift. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit den Anwälten von FS-PP Berlin Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Anwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weiterverarbeiten sollen.

Die Anwälte sind Beauftragte der Gesundheit Nord gGmbH. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 318 685 933

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