FS-PP Berlin verteidigt in allen Bereichen des Medizinstrafrechts. Und manche dieser Verfahren wären – mit der richtigen Prävention – vermeidbar gewesen. Wir helfen Gesundheitseinrichtungen durch Krisen oder akute Problemlagen. Wir beraten ärztliche und kaufmännische Direktoren, Geschäftsführerinnen, Leiterinnen einzelner Abteilungen, die ihr Amt neu angetreten haben – und eine unübersichtliche Dokumentenlage und kein wirkliches System vorfinden, mit dem Risiken gesteuert werden. Healthcare-Compliance vermag all das zu leisten: das Risiko von Strafverfahren im Gesundheitsbereich zu minimieren, sie gar zu verhindern; Krisen vorzubeugen; Risiken anzugehen, abzuwägen, abzubilden, auszuräumen. Unsere Herangehensweise: gezielt, individuell, auf dem neuesten Stand.

Compliance bedeutet Regeleinhaltung

Die Pflicht, Compliance in Krankenhäusern, MVZs, Gesundheitseinrichtungen aller Art sicherzustellen, ist Leitungspflicht und trifft das gesamte Leitungsorgan. Das Leitungsorgan genügt dieser Legalitätspflicht, indem es ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Zielbestimmung des CMS und Risikoidentifikation sind maßgebliche Elemente für einen effizienten Ressourceneinsatz. Ein CMS muss regelmäßig auf seine Geeignetheit und Wirksamkeit überprüft werden. Und: Wer das CMS individualisiert und auf die jeweilige Einrichtung maßschneidert, erhöht die Chance der Regeleinhaltung beträchtlich und steuert auf diese Weise Haftungsrisiken.

Compliance-Risiken im Gesundheitswesen

Sehr vieles im Healthcare-Bereich ließe sich unter den weiten Begriff der Compliance fassen, ohne dass mit der Erarbeitung der jeweiligen Regeln Juristen zu befassen wären: Hygienevorschriften, Zählkontrollen im OP, Dokumentationspflichten etc. sind ureigenste Aufgabe des medizinisch versierten Personals. Und es gibt andere Bereiche, die nur mittelbar etwas mit der jeweiligen Patientenbehandlung zu tun haben, auf die Juristinnen und Juristen Einfluss nehmen können und sollten. Hierzu zählen die originären Compliance-Themen wie Korruptionsprävention, also der Umgang mit Zuwendungen und Drittmitteln, die Implementierung eines Hinweisgebersystems nach dem HinSchG sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), aber auch Fragen des Datenschutzes und der Cybersicherheit und Datensicherheit (KRITIS, NIS2, DSGVO), Abrechnungsthemen, der Umgang mit (z. B. Strafverfolgungs-)Behörden, Technik-Compliance usw.

Wie gehen wir das an?

FS-PP Berlin bietet keinen „One-fits-all-approach“. Wir haben Erfahrungen im Bereich der Healthcare-Compliance, haben Compliance-Management-Systeme in Krankenhäusern etabliert, waren und sind Compliance-Beauftragte, stehen großen Kliniken bis hin zu kleinen Arztpraxen als Ad-hoc-Ansprechpartner zur Verfügung, haben Vorlagen, Musterdokumente, Standards und Ideen – und wir betrachten jedes Mandat und jede Mandantin individuell. Unser Ziel ist nicht eine Compliance, die jedes theoretische Risiko erfasst und mit einer ausführlichen Richtlinie adressiert – wir wollen keine Overcompliance, sondern eine bedarfsorientierte Kern-Compliance, um kein bürokratisches Monster, sondern Akzeptanz zu (er-)schaffen. Wir wollen mit Compliance nicht verhindern, sondern rechtliche Freiräume ausloten und gestalten. Frei nach dem Motto „a small business is not a little big business“ stellen wir uns dabei auch stets auf die Größe, Leistungsfähigkeit etc. unserer Mandanten ein.

Compliance ist auch als Thema der Organisationskultur zu begreifen. Abläufe und Prozesse können nur zur Regeleinhaltung beitragen, wenn die handelnden Akteure sie ihrem Zweck entsprechend mit Leben füllen. Uns ist neben dem sog. Tone from the top, also dem Vorbild von oben, auch der Tone from the middle wichtig. Über Kommunikation und Schulungen für unterschiedliche Gruppen (Chefärztinnen und Chefärzte, Einkauf etc.) zielen wir von Beginn an auf eine breite Akzeptanz in der Gesundheitseinrichtung ab. Solch eine Akzeptanz erreichen wir nur, wenn wir kein System oktroyieren, mit dem die relevanten Schlüsselpersonen fremdeln, sondern indem wir uns anschauen, was und wen es schon gibt, um unsere Ideen darauf anzupassen. Inwiefern also der Compliance-Bereich sich abgrenzt von den etablierten Institutionen Drittmittelservice, Rechtsabteilung, Qualitätsmanagement, CIRS, RiskOp, ob er diese ergänzt oder partiell in Teilbereiche integriert wird, wie mit den Schnittstellen umgegangen wird – all das bestimmen nicht wir allein, sondern das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Lösung.

Was am Ende steht

Wer ein Compliance-Management-System, zumal im Gesundheitsbereich, als Korsett, Überreglementierung, Gängelung oder Bürokratie begreift, verkennt die Möglichkeiten eines solchen CMS. Durch sichere Leitplanken, klare Kompetenzen, gezielte Handlungsanweisungen wird Rechtssicherheit geschaffen und werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und darin unterstützt, sich vornehmlich auf die Gesundheitsversorgung zu konzentrieren. Wer nicht dauerhaft im Krisenmodus ist, rechtliche Verfahren managen und Diskussionen moderieren muss, steigert seinen Unternehmenserfolg: mit Blick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis, monetär, betreffend die eigene Reputation. Transparenz und Werte schaffen Vertrauen, Zufriedenheit und Identifikation auch in der eigenen Belegschaft.

Wer auf eine gute Healthcare-Compliance setzt, investiert in die Zukunft – mit Recht.

Ansprechpartner
Dr. Sebastian Vogel
Fabian Breuer