Rainer Frank berät und vertritt Unternehmen der Privatwirtschaft und Organisationen des öffentlichen Sektors auf den Gebieten Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Criminal Compliance. Dazu gehört die Verteidigung von Mitarbeitern ebenso wie die Beratung und Vertretung von Unternehmen, die selbst Opfer von Wirtschaftsstraftaten wurden oder den Verdacht von Rechtsverstößen in der eigenen Organisation haben. Zu den Auftraggebern gehören Unternehmen der verschiedensten Branchen - vom KMU bis zum DAX 30 Konzern - sowie Behörden und Körperschaften.

Fälle des Wirtschaftsstrafrechts einschließlich des Arbeitsstrafrechts und des Umweltschutz- und Arbeitsschutzstrafrechts sind besondere Schwerpunkte der Verteidigertätigkeit.

Auf dem Gebiet Compliance verfügt Rainer Frank über besondere Kenntnisse und Erfahrungen.  Rund dreißig Unternehmen und Organisationen des privaten und öffentlichen Sektors haben ihn zum anwaltlichen Ombudsmann / Vertrauensanwalt bestellt und mit der Entgegennahme vertraulicher Hinweise auf Rechtsverstöße beauftragt.

Seit 2017 ist Rainer Frank zertifizierter und rezertifizierter Compliance Auditor (TÜV) und zusätzlich seit 2020 zertifizierter Compliance Officer (Steinbeis). Rainer Frank übernimmt die Funktion des externen anwaltlichen Compliance-Beauftragten für Unternehmen und Organisationen.

Von 2013 bis 2018 leitete Rainer Frank die Arbeitsgemeinschaft Hinweisgeber bei Transparency International Deutschland e.V.