Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG und die Unternehmen der Schwan-STABILO Unternehmensgruppe treten jeder Form von Korruption, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Die Bestellung der externen Vertrauensanwälte ist Bestandteil des Compliance Management Systems der Unternehmensgruppe und gilt für 

  • Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG
  • Schwan-STABILO Business-Partner GmbH & Co. KG
  • Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG
  • STABLO International GmbH
  • Schwan-STABILO Promotion Products GmbH & Co. KG
  • Schwan-STABILO Cosmetics GmbH & Co. KG
  • Schwan Cosmetics Germany GmbH & Co. KG
  • Schwan Cosmetics International GmbH
  • Schwan Cosmetics Kunststofftechnik GmbH & Co. KG
  • Schwan Cosmetics Produktionstechnik GmbH & Co. KG
  • Deuter Sport GmbH
  • ORTOVOX Sportartikel GmbH
  • Maier Sports GmbH
  • Schwan-STABILO Outdoor GmbH 

Aufgaben der Vertrauensanwälte 

Die Vertrauensanwälte sind für die Beschäftigten der Unternehmen der Schwan-STABILO Unternehmensgruppe und für Geschäftspartner bestellt, wenn diese auf vertraulichem Wege Hinweise auf Verstöße gegen bindende Rechtsvorschriften, die Verhaltensgrundsätze der Unternehmen, insbesondere Hinweise auf Korruption, andere wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Das gilt auch für Hinweise auf persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren. 

Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwälte ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht. Die Vertrauensanwälte sind jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Geschäftspartner.

Die Vertrauensanwälte sind ist auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Unternehmen der Schwan-STABILO Unternehmensgruppe Auskünfte über die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter Wahrung der besonderen Vertraulichkeit geschehen soll.

Einzelheiten  

Für Personen, die Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Hoffmeister als Vertrauensanwälte aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Vertrauensanwälte werden sich dann unverzüglich melden.

Hinweise können jederzeit auch über das FS-PP BKMS® System übermittelt werden.
Siehe dazu die Hinweise weiter unten.

Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Informationen weitergeben, und zwar grundsätzlich an den Bereich Group Governance der Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG. Wenn eine Hinweisperson es wünscht, wird ihr Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.

Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.

Die Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Vertrauensanwälte Stillschweigen bewahren sollen.

Die Vertrauensanwälte sind Beauftragte der Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG und dürfen deshalb niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen dieses oder eines anderen Unternehmens der Schwan-STABILO Unternehmensgruppe zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern. 

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Ombudsperson aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen. 

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

guetesiegel bkms

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

 Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-928

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister