Meldestelle für NeXtWind
Rechtsanwälte nehmen Hinweise vertraulich entgegen und bearbeiten sie fachlich unabhängig
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Rechtsanwälte nehmen Hinweise auf Rechts- und Compliance-Verstöße vertraulich entgegen und bearbeiten diese fachlich unabhängig
NeXtWind steht für fairen Umgang miteinander, eine verantwortungsvolle, nachhaltige und transparente Unternehmensführung, sowohl nach innen als auch nach außen, von der Mitarbeiterschaft über die Führungsebene und Kundinnen und Kunden bis hin zu Geschäftspartnern.
Um Compliance, d.h. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regelungen zu gewährleisten, wurden Systeme und Prozesse implementiert. Mit der Realisierung des dazu gehörenden Hinweisgebersystems und weitergehenden Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde FS-PP Berlin im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrages beauftragt.
Aufgaben
Rechtsanwalt Dr. Albrecht nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Rechtsverstöße, insbesondere auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern von NeXtWind offen.
Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.
Einzelheiten
Für Personen, die mit den Anwälten von FS-PP Berlin Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.
Die Rechtsanwälte von FS-PP Berlin sind Beauftragte von NeXtWind. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeberin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.
Interne Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestellen nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle des Bundes finden Sie hier.
Kontakt
Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
+49 30 / 31 86 85-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.