Fachkunde-Schulungen § 15 Abs. 2 HinSchG
Personen, denen die Aufgabe der internen Meldestelle übertragen werden, müssen hierfür besondere Fachkunde erwerben
Die Anforderungen an die Funktionsträger der internen Meldestellen
15 HinSchG - Unabhängige Tätigkeit; notwendige Fachkunde - bestimmt:
Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie dürfen neben ihrer Tätigkeit für die interne Meldestelle andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Es ist dabei sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenkonflikten führen.
Beschäftigungsgeber tragen dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Ist der Beschäftigungsgeber der Bund oder ein Land, gilt Satz 1 für die jeweiligen Organisationseinheiten entsprechend.
Die Gesetzesbegründung zu Absatz 2:
Damit die internen Meldestellen funktionsfähig sind und die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um die Vertraulichkeit der Identität der von einer Meldung betroffenen Personen zu wahren, ist dafür Sorge zu tragen, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde zur Erfüllung aller der Meldestelle übertragenen Aufgaben verfügen. Dies kann beispielsweise durch geeignete Schulungen sichergestellt werden.
FS-PP Berlin bietet die entsprechenden Fachkunde-Schulungen an
- nach Bedarf ein- bis zweistündige
- inhouse live oder via Videoportal
- mit Teilnahmebescheinigung
- auf Wunsch mit bescheinigter Verständniskontrolle als Fachkundenachweis
Trainer ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank, Fachanwalt für Strafrecht, Compliance-Officer (Steinbeis) und Compliance-Auditor (TÜV).
Die Inhalte der Fachkunde-Schulungen
- notwendige Rechtsstellung der mit den Aufgaben der internen Meldestelle beauftragten Personen
- was bedeutet mit Unabhängigkeit in § 15 Abs. 1 HinSchG, was sind zu vermeidende Interessenkonflikte
- Kommunikation mit hinweisgebenden Personen
- Belehrungen Datenschutz und Informationen zum Verfahren
- Grenzen der Vertraulichkeit der Identität intern und extern
- Befragungstechnik
- Dokumentation der Befragung
- Folgemaßnahmen Case Management
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