Dr. Niklas Auffermann und Sophia Hoffmeister sind die Vertrauensanwälte für die Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH und die Labor Berlin - Charité Vivantes Services GmbH.

Die Vertrauensanwälte sind Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf schwerwiegende Rechts- oder Regelverletzungen innerhalb der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH und der Labor Berlin - Charité Vivantes Services GmbH (im Folgenden für beide gemeinsam: Labor Berlin) geben können.

Die Vertrauensanwälte sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeitende oder Vertragspartner des Labor Berlin und sie beraten keine Personen, die offen ihre Eigeninteressen gegen Labor Berlin durchsetzen wollen.

Aufgaben der Vertrauensanwälte

Meldekanäle nach § 16 HinSchG

Die Vertrauensanwälte nehmen als Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) anwaltsvertraulich Hinweise auf Rechtsverletzungen entgegen, die unter § 2 HinSchG fallen. § 2 HinSchG umfasst insbesondere Rechtsverletzungen die straf- oder bußgeldbewehrt sind. Hinweispersonen, die dem Anwendungsbereich des HinSchG unterfallen, sind gesetzlich besonders geschützt. Zum Beispiel sind nach § 17 HinSchG Fristen zu wahren. Eine Eingangsbestätigung erteilt FS-PP den Hinweispersonen innerhalb von 7 Tagen; eine Rückmeldung zum Verfahrensstand wird innerhalb von drei Monaten übermittelt. Nur mit Freigabe der Hinweisperson dürfen die Vertrauensanwälte daher Informationen an die interne Meldestelle von Labor Berlin übermitteln, damit Folgemaßnahmen ergriffen werden können.

Gleichstellung, Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Vertrauensanwälte nehmen über den Anwendungsbereich des § 2 HinSchG auch Hinweise auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Diskriminierung am Arbeitsplatz entgegen.

Labor Berlin fördert die Gleichbehandlung von Menschen jeden Geschlechts und jeder sexuellen Orientierung. Labor Berlin hat es sich zum Ziel gemacht, Chancengleichheit zu schaffen und Benachteiligungen zu bekämpfen. Damit soll auch die Bedeutung eines Kulturwandels für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben unterstrichen werden.

Diskriminierung, Grenzverletzungen und sexuelle Belästigung sind überall in der Gesellschaft und deshalb auch in Unternehmen präsent. Betroffene werden dabei häufig Opfer sogenannter Mehrfachdiskriminierung.

Nicht selten wird auch der Arbeitsplatz zum Tatort. Der Arbeitgeber ist nicht nur aufgrund des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (insbesondere § 12 AGG), sondern auch aufgrund seiner sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Fürsorge- und Schutzpflichten zum Schutz der Arbeitnehmer*innen verpflichtet. § 13 AGG schreibt vor, dass für Fälle einer Benachteiligung im Unternehmen, etwa aufgrund des Geschlechtes, der sexuellen Identität oder der Herkunft, Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden zuständige Stelle bekannt zu machen sind.

Labor Berlin kommt als Arbeitgeber diesen Schutzpflichten nach und schafft so ein Klima des Vertrauens am Arbeitsplatz. Für Betroffene ist es aber oftmals schwer, die Tat offen zu benennen und interne Wege zu beschreiten, auch aus Angst vor (weiterer) Diskriminierung.

Labor Berlin positioniert sich klar gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und hat sich deshalb entschlossen, einen geschützten Meldeweg für ihre Beschäftigten einzurichten. Ziel soll es sein, eine Kultur des Hinschauens und des „So-Nicht“ innerhalb des Unternehmens zu schaffen. Durch die Einrichtung eines externen, vertraulichen und anonymisierten Hinweisgebersystems wird die Hemmschwelle der Opfer von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt weitestmöglich herabgesetzt.

Labor Berlin wird dabei unterstützt durch die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen der Charité und durch die Kanzlei FS-PP Berlin.

Die Anwälte der Kanzlei FS-PP Berlin verfügen über langjährige Erfahrungen als Vertrauensanwält*innen öffentlicher sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen. FS-PP Berlin sind daher im Umgang mit diesen Themen, der Berücksichtigung der Interessen von Geschädigten und Unternehmen, dem angemessenen Umgang mit möglichen Täter*innen unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften, Reputationsrisiken sowie einer etwaigen Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden routiniert.

Betroffene und Zeug*innen, die mehr als nur einen Hinweis zu Diskriminierungsvorfällen geben möchten, können wählen, ob sie das vertrauliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin führen möchten. Sowohl Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann als auch Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister sind im Strafrecht spezialisiert und verfügen über besondere Erfahrungen in diesem Bereich.

Das Verfahren

FS-PP Berlin nehmen alle Hinweise vertraulich entgegen, unterziehen den jeweiligen Sachverhalt einer rechtlichen Prüfung und beraten anschließend – im Falle der Freigabe durch den Hinweisgeber – weitere Schritte mit dem/der jeweiligen Ansprechpartner*in bei Labor Berlin.

Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Vertrauensanwälte die Informationen an Labor Berlin weitergeben. Wenn eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber es wünscht, wird die Identität nicht offenbart, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.

Die Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Vertrauensanwälte Stillschweigen bewahren und die Information nicht weitergeben sollen.

Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.

Die Vertrauensanwälte sind Beauftragte von Labor Berlin. Sie dürfen einer Hinweisperson keinen Rechtsrat erteilen, der den Interessen von Labor Berlin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Dr. Niklas Auffermann
Sophia Hoffmeister
030 318685-85

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