Laborärzte, Laborgemeinschaften, Labore
Verteidigung im Medizinwirtschaftsstrafrecht
Labore und Laborärztinnen und Laborärzte erbringen ihre Leistungen regelhaft in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, zum Teil auch an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Bereich. Nutznießer der laborärztlichen Leistungen ist schlussendlich der Patient, der schnell wie qualitativ hochwertig versorgt sein will. Eine (auch kosten-)effiziente und effektive Arbeitsweise mit einem größtmöglichen Service bedarf jedoch der Planung – auch in strafrechtlicher Hinsicht.
Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs begegnen
Wer Arbeitswege verkürzen will, sollte das Gebot der persönlichen Leistungserbringung im Blick behalten. Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB), auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen, kann schon im Vorfeld vorgebeugt werden. Wer um die Rechtslage weiß, generiert Effizienzsteigerungen und damit Wettbewerbsvorteile auf strafrechtlich unbedenkliche Weise.
Gibt es doch ein Strafverfahren und war eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung im Briefkasten, gilt es, sich frühestmöglich zu verteidigen. Über die sog. streng formale Betrachtungsweise errechnen die Strafverfolgungsbehörden zum Teil hohe Betrugsschäden – die nicht immer richtig sind. Und nicht selten muss Polizei und Staatsanwaltschaft nur medizinstrafrechtlich korrekt erklärt werden, warum das Abrechnungsprozedere lauter, zumindest vertretbar war.
Vorwürfe der Korruption im Gesundheitswesen vermeiden
Wer mit anderen Ärzten kooperiert, kann Synergieeffekte schaffen. Seitdem im Juni 2016 die Normen zur Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a StGB und § 299b StGB) in Kraft getreten sind, sollte jedoch mit Vorsicht agiert werden. Wer die Regeln kennt, kann Ängsten auf Seiten des Kooperationspartners entgegentreten und eine erfolgreiche Zusammenarbeit fortführen. Er oder sie kann sein Labor am Markt platzieren, ohne Strafanzeigen von Mitkonkurrenten besorgen zu müssen.
Im Zuge der GOÄ-Reform könnten auf Laborärzte Änderungen zukommen, die ein effizienteres Arbeiten erforderlich machen. Nur wer aber auch das Strafrecht im Blick behält, zahlt am Ende nicht doppelt.
FS-PP Berlin berät im Vorfeld, schreibt Gutachten zur Prüfung der Rechtslage, und verteidigt, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel