Sprache auswählen

Die ARTEMIS Augenkliniken und MVZ stehen für höchste Qualität und Patientensicherheit in der Diagnostik und Behandlung aller wesentlichen Erkrankungen des menschlichen Auges. Der gesetzeskonforme und faire Umgang mit ihren Mitarbeitenden, Patienten*, Behörden, Geschäftspartnern, von den Auswirkungen ihrer Lieferketten Betroffenen wie auch Wettbewerbern steht dabei an erster Stelle. 

Für unternehmensinterne und externe Personen hat ARTEMIS ein Hinweisgebersystem entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und ein Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingeführt und FS-PP Berlin mit dem Betrieb betraut.

FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das HinSchG und das LkSG als Anforderung an die Meldestelle definieren.

Der Meldekanal steht sowohl unternehmensinternen als auch externen Personen, insbesondere von den Lieferketten der ARTEMIS betroffenen, zur Verfügung.

Aufgabe

Rechtsanwalt Dr. Sebastian T. Vogel nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Rechtsverstöße im Geschäftsbereich von ARTEMIS und menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder die Verletzung diesbezüglicher Pflichten in ihren Lieferketten entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet.

Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. Je nach Gegenstand des Hinweises führt FS-PP Berlin das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG oder § 8 LkSG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG oder Abhilfemaßnahmen gemäß § 7 LkSG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

Einzelheiten zur Kontaktaufnahme

Für Personen, die mit den Anwälten von FS-PP Berlin Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.

Die Rechtsanwälte von FS-PP Berlin sind Beauftragte von ARTEMIS. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeberin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.

Externe staatliche Meldestelle

Interne Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestellen nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zu der externen staatlichen Meldestelle des Bundes finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Sebastian T. Vogel
Sophia Hoffmeister
FS-PP Berlin
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
030 318 685 933

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 Portrait Dr David Albrecht small sw v03 Portrait Sophia Hoffmeister small sw

Die detaillierte Verfahrensordnung über die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach § 8 LkSG finden Sie hier.

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.