Hinweise auf Rechtsverstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ steht für integre Prozesse nach innen und außen und hat eine den Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechende interne Meldestelle eingerichtet. Der Vertrauensanwalt /die Vertrauensanwältin der Kanzlei FS-PP Berlin sind Ansprechpartner*innen für hinweisgebende Personen, die in besonderem Maße Vertraulichkeit in Anspruch nehmen möchten.

Aufgaben der Vertrauensanwälte

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechtsverstöße, insbesondere auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine hinweisgebende Person eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartner*innen des Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ offen. 

Der Vertrauensanwalt und die Vertrauensanwältin nehmen Hinweise entgegen und plausibilisieren sie. Sie berichten sodann an die Meldestellen-Beauftragte des UFZ. Nach Eingang eines Hinweises erhalten hinweisgebende Personen unverzüglich eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung. 

Einzelheiten 

Für Personen, die Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene hinweisgebende Person risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass der Vertrauensanwalt und die Vertrauensanwältin Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Der Vertrauensanwalt und die Vertrauensanwältin von FS-PP Berlin sind Beauftragte des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH - UFZ. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, hinweisgebenden Personen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.

Beschwerden im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Der Vertrauensanwalt und die Vertrauensanwältin nehmen auch vertraulich Hinweise auf Verstöße oder Risiken im Zusammenhang mit den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes entgegen. Das betrifft die Themenkreise Menschenrechte, allgemein anerkannte Sozialstandards und Umweltstandards innerhalb des UFZ (eigener Geschäftsbereich) sowie in dessen Lieferketten.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933

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Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweisgebende Personen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur  Meldestelle des UFZ aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. 

Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt hinweisgebenden Personen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit dem Vertrauensanwalt und der Vertrauensanwältin sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die hinweisgebende Person ihre Identität preisgeben muss. 

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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